Entlastung in Dresden

ver.di hat am Universitätsklinikum Dresden tarifliche Regelungen für mehr Personal und Entlastung durchgesetzt. Es sei ein „weiterer Meilenstein der bundesweiten Tarifbewegung für Entlastung“, heißt es von ver.di. Die Vereinbarung setze der Belastung Grenzen und definiere, wie viel Personal im Verhältnis zum Pflegeaufwand eingesetzt werden müsse.

PPR 2.0 müsse am Uniklinikum Dresden künftig zu 100 Prozent eingehalten werden. Dabei handelt es sich um eine von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflege­rat entwickelte Personalbemessung für die Krankenhauspflege. In anderen Bereichen sind feste Personalschlüssel festgelegt worden. Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass, wenn Beschäftigte dennoch in unterbesetzten Schichten arbeiten, sie einen tariflichen Ausgleich in Höhe von 15 Prozent erhalten sollen, der vorrangig in Freizeit abgegolten wird. Das gilt auch für anderweitig belastende Situationen, wie dem Einspringen außerhalb des Dienstplans oder einem hohen Anteil von Leiharbeitern im Bereich. Darüber hinaus gilt, dass Pflegekräfte nachts nicht mehr allein auf der Station eingesetzt werden.

Der Erfolg in Dresden mache deutlich, dass ver.di dranbleibe, bis die Entlastung tatsächlich auf den Stationen angekommen sei. ver.di habe solche Vereinbarungen bundesweit bislang an 24 Kliniken durchgesetzt. „Wir brauchen eine Lösung für alle Krankenhäuser. Deshalb kommt es jetzt darauf an, die vom Bundestag beschlossene bedarfsgerechte Personalausstattung schnell und verbindlich umzusetzen“, sagte Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesverband. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Personalvorgaben müsse frühzeitig ausgeschlossen und mit Sanktionen belegt werden. „Dafür setzen wir uns auch gegenüber den politisch Verantwortlichen weiter mit Nachdruck ein.“

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"Entlastung in Dresden", UZ vom 17. Februar 2023



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