Friedensverrat

Am 6. Februar hatte Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP, Außenministerin Annalena Baerbock wegen „Friedensverrats“ nach Paragraph 80a Strafgesetzbuch angezeigt. Anlass für Köbeles Anzeige war Baerbocks Äußerung vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg am 24. Januar: „Ja, wir müssen mehr tun, um die Ukraine zu schützen, ja, wir müssen mehr tun, was die Panzer betrifft. Aber das Wichtigste und Entscheidendste ist, dass wir es gemeinsam tun und nicht mit Schuldzuweisungen in Europa spielen, denn wir kämpfen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander.“ Diese Äußerung hatte nicht nur in Deutschland, sondern weltweit für Unruhe und Empörung gesorgt. Die Generalbundesanwaltschaft lehnte es dennoch wortreich ab, gegen Baerbock zu ermitteln. Dagegen wiederum legte Köbele Beschwerde ein, die ebenfalls zurückgewiesen wurde. In einer Gegenvorstellung, die in dieser Woche an den Generalbundesanwalt geschickt wurde, macht Köbele erneut deutlich, dass Baerbocks Aussage geeignet war und ist, „die Gefahr einer Gewalteskalation heraufzubeschwören“. Es bleibt dabei: Wer als Außenministerin den Krieg verkündet, begeht Friedensverrat!

Einen ausführlicheren Bericht über die Anzeige gegen Annalena Baerbock und alle Dokumente einschließlich der Gegenvorstellung gibt es auf der UZ-Website.

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"Friedensverrat", UZ vom 16. Juni 2023



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