BND und „Verfassungsschutz“ wollen an private Daten von Autofahrern

Gläsern am Steuer

Elisabeth Welch

„Wir wissen, wo dein Auto steht“: Unter diesem Titel stellte der Chaos Computer Club (CCC) Ende 2024 dar, in welchem Umfang VW Bewegungsdaten von Fahrzeugen sammelt. Die Recherche zeigte, wie präzise man aus diesen Bewegungsdaten etwa auf Wohnort, Arbeitsplatz oder individuelle Bewegungsmuster schließen kann. Auf solche Daten sollen künftig der Bundesnachrichtendienst (BND) sowie der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ zugreifen dürfen. Das sieht die kürzlich vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte „Reform“ der Geheimdienste vor.

Diese Telemetriedaten genannten Informationen umfassen etwa GPS-Koordinaten, Zahl und Länge zurückgelegter Strecken, Kilometerstand, Abstellpositionen und die Anzahl der Gurtstraffungen. Nicht jedes zugelassene Fahrzeug erhebt Telemetriedaten. Der Bestand an weniger als zehn Jahre alten Pkw zeigt, um welche Größenordnung es gehen kann: geschätzte 26 Millionen dieser 50 Millionen Pkw sammeln Telemetriedaten.

Der Gesetzesentwurf sieht ausdrücklich vor, dass Geheimdienste aus diesen Daten Rückschlüsse ziehen dürfen. Das ist äußerst problematisch: Aus diesen Telemetriedaten können die Schlapphüte ein detailliertes Bild der Lebensweise und des Verhaltens überwachter Personen zeichnen. Aus GPS-Koordinaten werden Bewegungsprofile, die zeigen, welche Strecken jemand fährt, welche Orte jemand regelmäßig oder ausnahmsweise aufsucht. Daraus kann auf Hobbys geschlossen werden oder den Ort des Wocheneinkaufs, aber auch auf gesundheitliche Belastungen, politische Tätigkeit, sexuelle Orientierung oder Religionszugehörigkeit. Beziehungen können rekonstruiert werden. Aus Abstellpositionen können die Staatsspione etwa auf die Schule eines Kindes schließen. Vergleichen BND und „Verfassungsschutz“ unterschiedliche Nutzungszeiten und zurückgelegte Strecken, können sie sogar verschiedene Fahrer unterscheiden, die ein und dasselbe Fahrzeug nutzen.

Besonders aufschlussreich ist die Zusammenführung solcher Datensätze von hunderttausenden Menschen. Dadurch werden soziale Netze sichtbar: Vereine, politische Organisationen und Veranstaltungen, Betriebe oder religiöse Einrichtungen. So kann das Verhalten Hunderttausender analysiert werden, und Beziehungen untereinander werden sichtbar. Werden diese Daten mit Datensätzen aus Melderegistern oder Telekommunikationsdaten ergänzt, ist Orwells Überwachungsdystopie Realität.

Nach dem Gesetzentwurf sollen Kraftfahrzeughersteller zur Herausgabe vorhandener Telemetriedaten verpflichtet werden können. Ist eine Anfrage beim Hersteller nicht möglich oder gefährdet diese den Zweck einer Maßnahme, sollen Kfz-Werkstätten zur Auskunft verpflichtet und somit in die staatliche Infrastruktur zur digitalen Überwachung eingebunden werden.

Dieses Abgreifen persönlicher Daten – gegen deren Erhebung sich Pkw-Besitzer nicht effektiv wehren können – gliedert sich in eine lange Reihe bestehender und geplanter Maßnahmen zur Überwachung ein. Dazu gehören die Videoüberwachung an Bahnhöfen, biometrische Gesichtserkennung, Kennzeichenerfassung und die massive Ausweitung geheimdienstlicher Zugriffsrechte. Dabei fällt auf, dass die Überwachung von Knotenpunkten der Verkehrsinfrastruktur sowie des Straßenverkehrs generell besonders ausgebaut werden. Dadurch entsteht die technische Voraussetzung, um großflächig in nie dagewesenem Umfang Bewegungen, Beziehungen und Verhaltensmuster auszuwerten – auch ­mittels KI.

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"Gläsern am Steuer", UZ vom 4. September 2026



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