Journalisten als ­Schnüffler

Der Bundesnachrichtendienst (BND) setzt, nach Recherchen des juristischen Fachportals „Legal Tribune Online“, auf Journalisten als nachrichtendienstliche Quellen. Das geht aus einem Schriftsatz des BND vom 26. April 2022 an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hervor, der LTO vorliegt. In dem Schreiben an das Gericht, das im Zusammenhang mit einem presserechtlichen Auskunftsersuchen der „Bild“ steht, stellt der BND klar: „Eine Heranziehung von Vertretern der Medienbranche ist auch heute noch möglich.“ Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), verwies auf den Pressekodex und sagte, es gehe „um nichts weniger als um die Glaubwürdigkeit von Journalisten und ihren Medien und um das Redaktionsgeheimnis, das auch der BND zu achten hat“. Die Linkspartei will das Thema im Kontrollgremium des Bundestages zur Sprache bringen.

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"Journalisten als ­Schnüffler", UZ vom 27. Januar 2023



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