Korruption angemahnt

Die Organisation „Staatengruppe gegen Korruption des Europarats“ (GRECO) kritisiert in ihrem aktuellen Bericht die zahlreichen Ausnahmen im deutschen Lobbyregister, dass am 1. Januar 2022 eingeführt wurde. Mitglieder des Bundestags müssen in ihren jeweiligen Ausschüssen ankündigen, wenn sie eine bezahlte Nebentätigkeit ausüben, die mit den im Ausschuss behandelten Themen zu tun hat. Diese Pflicht müsse jedoch auch für das Bundestagsplenum gelten und nicht nur für Ausschüsse. GRECO begrüßt die strengere Offenlegungspflicht bei den Nebentätigkeiten der Abgeordneten, bemängelt jedoch, dass „weitere finanzielle Angaben, beispielsweise zu Immobilienvermögen oder signifikanten Verbindlichkeiten, in die Offenlegungspflicht hätten einbezogen werden können“. Deutschland ist zwar 2017 der GRECO beigetreten, hat jedoch bis heute deren Maßgaben trotz wiederholter Mahnungen nicht umgesetzt.

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"Korruption angemahnt", UZ vom 9. Dezember 2022



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