Straftat

Im EU-Land Ungarn gilt illegaler Grenzübertritt ab dem 15. September nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das beschloss das Parlament in Budapest am Freitag im Eilverfahren auf Initiative des rechtskonservativen Innenministers Sandor Pinter. Sogenannte Schlepper sollen mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden.

Das insgesamt zehnteilige Gesetzespaket zur Verhinderung der illegalen Einwanderung beinhaltet unter anderem auch die Einrichtung von Transitzonen für Flüchtlinge direkt an der Grenze. Sie sollen zur serbischen Seite hin offen sein und auf der ungarischen Seite geschlossen. Die Transitzonen sind als größere Flächen geplant, auf denen sich Flüchtlinge bis zum Ende ihres Asylverfahrens aufzuhalten haben.

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"Straftat", UZ vom 11. September 2015



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