Präsidentschaftswahlen in Tschechien

Suche nach Sicherheit

Von Anton Latzo

Der alte ist auch der neue Präsident. Der 73-jährige Milos Zeman erhielt die Stimmen von 51,4 Prozent der Wahlbeteiligten. An der Wahl beteiligten sich 66,5 Prozent der knapp 8,4 Millionen Stimmberechtigten. Auch die Kommunistische Partei Böhmen und Mährens (KSCM) rief zu seiner Wahl auf.

Schon die Parlamentswahl im Herbst 2017 zeigte eine wachsende Kluft zwischen der Mehrheit der Bevölkerung und den bestehenden kapitalistischen gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen. Wie schon bei den vorherigen Wahlen beteiligten sich auch an der Parlamentswahl nur rund 60 Prozent der Wahlberechtigten. Stärkste Gruppierung wurde mit knapp 30 Prozent die vom Multimilliardär Andrei Babis geführte „Aktion unzufriedener Bürger“ (ANO). Insgesamt sind neun Parteien im Parlament vertreten. Die KSCM hat 7,8 Prozent der Wählerstimmen erhalten. Sie rechnen mit wechselnden Ad-hoc-Koalitionen. Bei der Vertrauensfrage haben sie Regierungschef Babis nicht unterstützt.

Babis, der eine Minderheitsregierung anführt und in der vorherigen Regierung schon Finanzminister war, erklärte, er sei kein Politiker und wolle das Land wie eine Firma zum Erfolg führen. Er gilt als zweitreichster Mann Tschechiens, besitzt ein Konglomerat von 250 Firmen in 18 Ländern und verfügt über ein eigenes Medienimperium mit drei Tageszeitungen, Radiosendern und zwei Wochenzeitungen. Eine von ihm geführte Regierung hat Aussichten, ihre Vorhaben durchzusetzen, weil das Parlament insgesamt politisch zersplittert ist, da keine Partei, außer seiner ANO, bei den Parlamentswahlen mehr als 12 Prozent erreicht hat. Außerdem weichen ihre Programme beträchtlich voneinander ab.

Die Wiederwahl von Milos Zeman dürfte für die Regierung die günstigen Aussichten auf die Verwirklichung ihrer Ziele verbessern. Zeman, ehemaliger Sozialdemokrat, ist seit 2013 tschechischer Staatspräsident. Er hat eine wichtige befürwortende Rolle bei der Bildung der Babis-Regierung gespielt.

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"Suche nach Sicherheit", UZ vom 2. Februar 2018



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