Bundesregierung plant die Reform des Aufenthaltsrechts

Unrecht soll weiter Unrecht bleiben

Zwischen Mitte Februar und dem 16. Juli wurden 909.740 Flüchtlinge aus der Ukraine im deutschen Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Die Europäische Union (EU) hat am 4. März 2022 im Wege eines Sonderrechts die „Massenzustrom-Richtlinie“ in Kraft gesetzt, zu deren Umsetzung sich auch Deutschland verpflichtet hat. Anders als den Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten des Nahen Ostens und Afrikas bleibt ukrainischen Migranten damit das sich über Jahre hinziehende, mit vielen bürokratischen Hürden versehene Asylverfahren erspart, sie erhalten automatisch einen gesicherten Aufenthaltsstatus auf mehrere Jahre. Wiebke Judith, Rechtspolitische Sprecherin der Hilfsorganisation Pro Asyl, sieht darin eine Benachteiligung der über 240.000 Ausländer, die in Deutschland lediglich geduldet sind und jederzeit mit der Abschiebung rechnen müssen: „Wir sehen jetzt, was bei den ukrainischen Flüchtlingen möglich ist: Direkter Zugang zum Arbeitsmarkt, keine Verpflichtung, in großen, abgelegenen Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, und der Wechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die reguläre Sozialhilfe.“

Die sogenannten Kettenduldungen, das heißt die mehrfache Verlängerung der Duldung um zumeist drei, in seltenen Fällen sechs Monate, lassen für sichere Arbeitsplätze, Ausbildungsverträge, Wohnen außerhalb der Sammelunterkunft und soziale Teilhabe wenig Raum, da stets das Damoklesschwert der Ausweisung über den Betroffenen schwebt. Am 31. Dezember 2021 waren es 136.605 Flüchtlinge, die schon mehr als fünf Jahre in diesem unsicheren Zustand leben mussten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat Anfang Juli eine Gesetzesreform des Aufenthaltsrechts auf den Weg gebracht, die den verheißungsvollen Titel „Chancen-Aufenthaltsrecht“ trägt. Kern des Gesetzesvorhabens, das nach der Sommerpause das Parlament passieren soll, ist die Neuschaffung eines Paragrafen 104 c im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). All jenen, die sich mehr als fünf Jahre im Duldungsstatus befinden, soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, sofern sie sich zur „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ bekennen und nicht zu einer Geldstrafe von mindestens 50 Tagessätzen verurteilt wurden.

Das größte Hindernis für die Erlangung eines Aufenthaltsstatus, die Identitätsklärung durch Beischaffung eines gültigen Reisepasses des Herkunftslandes, wird im Gesetzesentwurf nicht beseitigt. Oftmals weigern sich die Botschaften, überhaupt tätig zu werden, oder das Passverfahren beansprucht Laufzeiten von bis zu einem Jahr. Da lediglich der Botschaftszugang in Deutschland erlaubt wird, müssen sich zum Beispiel Flüchtlinge aus Ländern, die in Deutschland nur Konsulate unterhalten, wie zum Beispiel Gambia, die Papiere mit hohem Kostenaufwand über Vermittler im Heimatland besorgen. Die Sperre der Aufenthaltsgenehmigung bei Vorliegen einer Verurteilung zu einer Geldstrafe sorgt auch bei Angehörigen des Antragstellers dafür, dass der Aufenthalt versagt wird – eine moderne Form der Sippenhaftung. Wer es nicht schafft, binnen eines Jahres nach Antragstellung einen Arbeitsplatz, geklärte Identität und ein Sprachzertifikat nachzuweisen, wird wieder in den Status der Duldung zurückversetzt.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht entpuppt sich letztlich als sanktioniertes Drohmittel, den Status herzustellen, den der Ausländer schon fünf Jahre zuvor nicht hat erlangen können. Es überrascht daher nicht, dass im neugefassten Paragrafen 62 AufenthG die Dauer der Abschiebehaft von drei auf sechs Monate hochgestuft wird. Angesichts des von der Verfassung garantierten Freiheitsgrundrechts ein „rechtsstaatlicher Skandal“, schreibt Pro Asyl in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

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"Unrecht soll weiter Unrecht bleiben", UZ vom 29. Juli 2022



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