Vereinbarung für ­Entlastung

ver.di-Landesbezirksleiterin Andrea Wemheuer bezeichnete es als „beeindruckenden Erfolg“: Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) hatte sich mit der Gewerkschaft auf Eckpunkte für eine Vereinbarung zur Entlastung des Personals verständigt. Einen Tarifvertrag Entlastung, wie ihn ver.di gefordert hatte, lehnte die MHH-Leitung bis zuletzt kategorisch ab. Beide Seiten verständigten sich stattdessen auf eine „schuldrechtliche Vereinbarung“, von der ver.di betont, dass die darin enthaltenen Regelungen individuell einklagbar sein sollen.

Ein 100-Tage-Ultimatum, wochenlange Verhandlungen und mehrere Warnstreiks waren dem vorausgegangen. „Es war eine extrem anstrengende, aber auch sehr erfüllende Zeit“, sagt Taylan-Özgür Özkan, Pflege-Auszubildender und Mitglied der ver.di-Tarifkommission. Das betont auch Detlef Bruse aus dem internen Krankentransportdienst der Klinik. „Über alle Berufsgruppen hinweg ist an der MHH eine tolle Solidarität entstanden. Die Regelungen zur Entlastung gelten nicht nur für die Pflege, sondern für alle, die sich eingebracht haben – das ist richtig gut und bundesweit vorbildlich.“

Laut ver.di wird nun schicht- oder bereichsgenau festgeschrieben, wie viel Personal auf den Stationen und in den Bereichen zur Verfügung stehen muss. Werden die Vorgaben unterschritten oder entstehen anderweitig belastende Situationen, bekommen die Betroffenen einen Belastungspunkt. Für jeweils sieben Belastungspunkte erhalten sie einen zusätzlichen freien Tag. Neben Pflege- und Funktionsbereichen sind auch viele weitere Beschäftigtengruppen wie Krankentransport und Therapie von den Regelungen erfasst, die ab dem 1. Januar 2025 greifen sollen.

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"Vereinbarung für ­Entlastung", UZ vom 1. November 2024



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