Verfassungsbeschwerde

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Am 28. Juli haben Wera Richter und Patrik Köbele, Vorsitzende der DKP, gemeinsam mit dem Juristen Ralf Hohmann eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des § 130 StGB eingereicht. Sie sehen in dem Gesetz einen Angriff auf die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit. Betroffen seien alle, die den herrschenden Narrativen zum Ukraine-Krieg öffentlich widersprächen oder diese anzweifelten, so Köbele. Ihnen drohten Geld- oder Haftstrafen.

Die drei Kommunisten kritisieren außerdem das völlig undemokratische Verfahren, mit dem die Gesetzesverschärfung in einer Nacht-und Nebel-Aktion im Bundestag durchgepeitscht wurde. Darin sehen sie einen Verstoß gegen die Teilhabe- und Kontrollrechte der Abgeordneten.

Im Folgenden stellen wir die bisher erschienen Beiträge zur Verfassungsbeschwerde der Kommunisten und den Beschwerdetext zur Verfügung:

UZ-Berichte

Angriff auf die Meinungsfreiheit

Buchstäblich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion brachte die Ampel-Koalition am 19. Oktober 2022 die Neufassung des Paragrafen 130 Absatz 5 Strafgesetzbuch (StGB) auf den Weg. Gut versteckt in einem Änderungsgesetz zum „Bundeszentralregistergesetz“ (BZRG)…

Berichte anderer Medien

RT DE zitiert ausführlich Hans Bauer zum Thema.

Der vollständige Text der Verfassungsbeschwerde