Verfassungsbeschwerde gegen Maulkorb für Kriegsgegner eingelegt

Für die Meinungsfreiheit

Die beiden Vorsitzenden der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), Wera Richter und Patrik Köbele, haben gemeinsam mit dem Juristen Dr. Dr. Ralf Hohmann Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des § 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen einen Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit eines Gesetzes darstellt. Die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes „Omnibus-Gesetz“, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug wird vor allem deshalb moniert, weil das Gesetz „ohne tiefgehende parlamentarische Befassung durchgepeitscht worden ist“, wie Wera Richter und Patrik Köbele erklären.

Wera Richter und Patrik Köbele erklären weiter: „Wurde der Volksverhetzungsparagraf in der Vergangenheit viel zu selten gegen die Leugnung und Verharmlosung der Verbrechen des Faschismus eingesetzt, so soll er jetzt als Waffe gegen alle die genutzt werden, die die Aufrüstungs- und Kriegspolitik, die die NATO-Gefolgschaft der Bundesregierung ablehnen. Das ist Teil einer Politik des reaktionären Staatsumbaus, die wir auf allen Ebenen, auch auf der juristischen, bekämpfen. Wir gehen davon aus, dass die Neufassung des Gesetzes verfassungswidrig ist.“

Der vollständige Text der Verfassungsbeschwerde:

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