Wahlgesetz: DKP will notfalls klagen

Die DKP will mit elf Landeslisten und etlichen Direktkandidatinnen und -kandidaten zur Bundestagswahl im September antreten. Sie kandidiert gegen das Abwälzen der Krisenlasten, den Abbau demokratischer Rechte und für Frieden mit Russland und China. Als Partei, die nicht in den Parlamenten vertreten ist, muss die DKP zehntausende Unterschriften sammeln, um zur Wahl zugelassen zu werden. Je Landesliste benötigt sie in den meisten Bundesländern 2.000 amtlich beglaubigte Unterschriften, für eine Wahlkreiskandidatur 200 aus dem jeweiligen Wahlkreis. Durch die massiven Einschränkungen demokratischer Rechte in der Pandemie wird die Sammlung massiv erschwert.

Die DKP meint, dass diese Hürde generell undemokratisch ist, im Lockdown jedoch zur Farce wird. „Politische Veranstaltungen können kaum stattfinden, in den Innenstädten ist wenig los, Menschen haben Angst vor Kontakten, Infostände wurden uns teilweise untersagt. Deshalb fordern wir vom Bundestag, dem Innenministerium und den im Bundestag vertretenen Parteien die Änderung der Wahlgesetze“, sagte der Parteivorsitzende Patrik Köbele. Sollte es dafür keine Zusage geben, wolle die DKP einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht stellen.

Die DKP verlasse sich aber nicht auf Gerichtsentscheidungen. „Wir kämpfen um jede Unterschrift und rufen zur Solidarität auf“, so Köbele.

Da sind auch die Leserinnen und Leser der UZ gefragt. Unterschriftenlisten für alle Bundesländer sind erhältlich unter: dkp.de

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"Wahlgesetz: DKP will notfalls klagen", UZ vom 12. Februar 2021



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