Zu „Bangemachen gilt nicht“, UZ vom 25. August

Warum Paragraf 130?

Harald Kolbe, Hannover

Die Initiative zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Neufassung des Paragrafen 130 Strafgesetzbuch ist zu begrüßen; rechtsstaatliche Spielräume gegen die Formierung zu einem autoritären Staatsumbau müssen genutzt werden, wo immer möglich. Zu wünschen ist Agitationsmaterial, mit dem Inhalte und Gefahren der juristischen Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Öffentlichkeit deutlich gemacht werden. Sonst bleibt die Initiative ein sogenanntes Strohfeuer auf einem Nebenschauplatz des Klassenkampfes. Zum besseren Verständnis wäre auch wichtig, die Unterschiede beziehungsweise das Zusammenwirken von Paragraf 130 und Paragraf 140 zu erklären, da die bisherigen Strafverfahren sich auf Paragraf 140 stützen, währen die Verfassungsklage sich gegen Paragraf 130 richtet. Da liegt die Frage nahe, die beantwortet werden muss, ob man nicht mit Paragraf 130 den falschen Tatbestand bekämpft. Außerdem wäre eine Zusammenstellung und ständige Aktualisierung aller bisherigen Verfahren sinnvoll, um das Ausmaß der Bedrohung zu dokumentieren.

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"Warum Paragraf 130?", UZ vom 15. September 2023



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