Der Berliner Verfassungsgerichtshof schätzt die Chaos-Wahlen vom 21. September 2021 zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirken in der Bundeshauptstadt für ungültig ein. Zwar hat das Gericht bis Redaktionsschluss noch kein Urteil gefällt, aber „nur die vollständige Wiederholung der Wahlen kann deren Verfassungskonformität wieder herstellen“, sagte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting.
Berlin vor Neuwahlen
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)