Einem Leipziger Wachmann wird die Arbeitsgrundlage entzogen. Er sei nicht mehr „gewerblich zuverlässig“, weil er „Mitglied der sogenannten ‚DKB‘“ (!) sei, sagt das Ordnungsamt. Dahinter steckt der Geheimdienst. Ein Eilverfahren vor dem Leipziger Verwaltungsgericht verliert der Wachmann, Schriftsteller und UZ-Autor Ken Merten. UZ sprach mit ihm über Berufsverbote und darüber, wie man sich dagegen wehren kann.
UZ: Du hast Ende 2023 angefangen, in Leipzig als Wachmann zu arbeiten. Dabei zog das Leipziger Ordnungsamt deine rechtlich erforderliche Zuverlässigkeit in Zweifel. Faktisch ging es damals schon um ein Berufsverbot. Wie lief das ab?
Ken Merten: Zunächst teilte die Behörde am 1. Dezember der Firma, bei der ich beschäftigt bin, mit, dass ich die benötigte Zuverlässigkeit besitze, um im Bewachungsgewerbe zu arbeiten. Nur wenige Tage später, am 7. Dezember, zog das Ordnungsamt seine Entscheidung zurück, weil Kenntnisse des sächsischen Verfassungsschutzes gegen mich vorlägen. Damit hatte das Amt zunächst jedoch keinen Erfolg.
UZ: Ein Punktsieg in der ersten Runde. Woran lag das?
Ken Merten: Ich legte über meinen Anwalt Widerspruch ein und im Oktober 2025 kippte die Landesdirektion Chemnitz schließlich die Leipziger Anordnung. Da ich bereits eine geraume Zeit als Wachmann tätig war, würde meine Berufsfreiheit jetzt zu stark eingeschränkt.
UZ: Du hast Flüchtlingsheime und Obdachlosenunterkünfte geschützt. Das war jedoch nicht von langer Dauer …
Ken Merten: Nein, denn im März 2026 trudelte bei mir ein Gelber Brief des Ordnungsamts ein, mit dem mir die gewerbliche Zuverlässigkeit als Wachmann erneut entzogen wurde. Wieder war es das Landesamt für Verfassungsschutz, das „Kenntnisse“ geliefert hat, auf deren Grundlage die kommunale Behörde entschied. Im Schreiben hieß es, dass ich wegen meiner „Mitgliedschaft in der sogenannten ‚DKB‘“ (!) die Voraussetzungen nicht mehr erfülle. Dagegen zog ich im Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht Leipzig.
UZ: Ende August hat das Gericht deinen Antrag abgelehnt. Wie haben die Richter das begründet?
Ken Merten: Zum einen bestehe keine Dringlichkeit, weil meine Firma mich gerade anderweitig einsetze. Zum anderen haben sich die Richter jedoch die Mühe gemacht, auf 25 Seiten zu begründen, warum meine politische Überzeugung mich disqualifiziere, obwohl niemand, auch nicht der Inlandsgeheimdienst, mir nachweisen kann, dass ich persönlich gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ vorgehen würde.
UZ: Das war das Eilverfahren. Du gehst weiter ins Hauptsacheverfahren. Was sind die Aussichten?
Ken Merten: Die Begründung halte ich für hanebüchen und an den Haaren herbeigezogen. Zumal mir die gewerbliche Zuverlässigkeit bereits zweimal zuerkannt wurde. Insofern gibt es da keine Alternative als den Rechtsweg weiter zu beschreiten.
UZ: Ohne gewerbliche Zuverlässigkeit gibt es kaum Arbeitsmöglichkeiten in der Sicherheitsbranche. Was bedeutet die jetzige Situation für dich beruflich und wirtschaftlich?
Ken Merten: Das ist tatsächlich ein Berufsverbot, weil die kritische Infrastruktur und soziale Einrichtungen als Bewachungsobjekte ausscheiden. Es gibt praktisch keine Einsatzorte mehr für mich. Ich müsste mich dahingehend beruflich komplett neu orientieren, weil es keine Zukunftsperspektive gibt.
UZ: Dabei hat 2011 das Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Fall eines Reinigers in der Flugsicherheit entschieden, dass eine Parteimitgliedschaft – in seinem Fall der DKP – nicht ausreicht, um einem Menschen Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu unterstellen. Wollen die Leipziger Richter jetzt neue Fakten schaffen?
Ken Merten: In jedem Fall übergehen sie hier das grundgesetzlich geschützte Parteienrecht und bewegen sich in Richtung eines Parteiverbots, das aber nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen darf. Inhaltlich bezieht sich das Leipziger Verwaltungsgericht in seiner Begründung auf das KPD-Verbot. Deswegen müssen wir verhindern, dass sich hier eine neue Rechtsprechung durchsetzt, und nötigenfalls in die höhere Instanz gehen.
UZ: Du beziehst den Fall also nicht nur auf deine Person?
Ken Merten: Nein, es ist ein Angriff auf alle Kommunistinnen und Kommunisten in diesem Land und auf alle, die sich gegen die Abwälzung der Krise auf die Massen und gegen den Kriegskurs wehren. Es ist weder ein Einzelfall noch ist es ein Zufall, dass das genau in der sogenannten Zeitenwende passiert.
UZ: Dein Fall reiht sich ein in den Versuch des Bundeswahlleiters, der DKP 2021 die Parteieigenschaft abzuerkennen, in die bayerischen Berufsverbote und die neu eingeführten Berufsverbote in Hamburg. Dort soll der Geheimdienst jüngst eine Gewerkschafterin behelligt haben. Steckt dahinter eine Systematik?
Ken Merten: Wenn man sich die Berufsverbotepraxis in der BRD ansieht, dann waren die ja nie weg. So zum Beispiel nach der Einverleibung der DDR. Jetzt erleben wir das in der Palästina-Solidarität, wo ein Instagram-Beitrag ausreichen kann, um den Job zu verlieren oder sanktioniert zu werden. Dann gibt es die Überprüfungen in Rheinland-Pfalz und die neue Qualität in Hamburg mit Berufsverboten auch für Tarifbeschäftigte. Dass dazu die Bundesregierung anstrebt, die Verfassungsschutzbehörde zur Geheimpolizei auszubauen, ist ein klarer Hinweis, dass es die treffen soll, die sich dem Krisen- und Kriegskurs entgegen stellen.
UZ: Das ist die gesetzliche Ebene. Wie sieht das im Einzelfall genau aus?
Ken Merten: Als Beweis für meine angebliche Unzuverlässigkeit brachte der Geheimdienst ein Video vor, in dem wir als uns Leipziger DKP mit Schülern im Streik gegen die Wehrpflicht solidarisiert haben. Das hätte auch jede x-beliebige Lehrerin treffen können, die ihre Schulklasse unterstützt. Im Sommer reichte der Verfassungsschutz ein weiteres Video dem Verwaltungsgericht nach, wo wir den Kollaps der Straßenbahnen während der Hitzewelle skandalisieren, weil das Geld stattdessen in die Militarisierung fließt.
UZ: Die Politik setzt Nadelstiche und will die Beschäftigten isolieren. Wie können sich von Berufsverboten Betroffene wehren?
Ken Merten: Zunächst gilt es die rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Wenn wir in einer bürgerlichen Demokratie leben, dann müssen wir ihr auch abverlangen, dass sie uns unsere Rechte einräumt. Außerdem geht es um Solidarität: im Betrieb, in der Schule, vor Ort. Es gibt eine neue Welle der Berufsverbote und wir haben uns bundesweit bereits vernetzt und zusammengeschlossen. Wir schlagen da auch eine Brücke zu den Berufsverboteopfern aus der Zeit des Radikalenerlasses. Und wir haben einen offenen Brief verfasst, mit dem wir bald an die Öffentlichkeit gehen werden.
UZ: Untereinander sucht ihr Einigkeit. Mit wem könnt ihr euch außerhalb verbünden?
Ken Merten: Es geht nicht nur um Kommunisten und Linke. Wir müssen auf die Gewerkschaften zugehen, schließlich ist es deren Aufgabe, ihre Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Und wir wenden uns an alle, denen Meinungsfreiheit und das Recht, sich in Parteien zu engagieren, etwas bedeutet. Schließlich kann es jeden treffen, der Kritik an den herrschenden Verhältnissen übt.








