Bundesregierung eskaliert gegen Russland – und gegen die „Feinde“ im eigenen Land

Hybride Panikmache

„Das ist im Grunde genommen, im Großen und Ganzen, der Beginn eines richtigen Krieges (…). Ich erinnere mich, dass die Deutschen vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs, genauer gesagt des Großen Vaterländischen Krieges, auch ihre diplomatischen Missionen geschlossen haben (…) Ich muss es nicht lange erklären. Sie wollen wieder Krieg“, kommentierte der russische Außenminister Sergej Lawrow am 6. September die fünf Tage zuvor von der Bundesregierung verkündete Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn und des Kulturinstituts „Russisches Haus“ in Berlin. Ohne auch nur den blassen Schimmer irgendeines Beweises für vermeintliche „Drohnenangriffe“ wurde erweiternd angekündigt, die Einreisekontrollen für russische Staatsangehörige zu verschärfen und im Rahmen des 22. „Sanktionspakets“ der Europäischen Union „Verantwortliche und Hintermänner“ hybrider Angriffe mit einem Bann zu belegen.

Bundesregierung und die folgsamen journalistischen Hundertschaften der bürgerlichen Medien agieren jenseits der Welt der Tatsachen nach dem immergleichen propagandabewährten Prinzip, das man in der Psychologie als „Illusory Truth Effect“ (Wahrheitsillusionseffekt) bezeichnet. Irgendwann wird durch Wiederholung jede Lüge wahr, gleich ob es um Drohnenüberflüge über kritische Infrastruktur und Militäranlagen, Sabotage, Cyberangriffe, Desinformation oder Wahlbeeinflussung geht. Jeden Tag eine neue Sprosse auf der Eskalationsleiter.

In dieser Konsequenz lag auch die jüngste vom „Spiegel“ kolportierte Meldung aus dem Kanzleramt, es werde aktuell erwogen, den Bundesnachrichtendienst zu beauftragen, der Ukraine Targeting-Daten für Angriffe gegen Russland zu liefern: exakte Zielkoordinaten ohne Zeitverzögerung für sich unmittelbar anschließende Raketen- oder Drohnenattacken. Juristisch ist derjenige, der dem Todesschützen die Hand führt, Mittäter – völkerrechtlich ist er Kriegspartei. Das Gerede vom hybriden Krieg, in dem sich Deutschland bereits befinde – natürlich in der Opferrolle – dient dazu, die Grenzen, die Recht, Moral und Vernunft einst zogen, über Bord zu werfen, zumindest aber zu vertuschen.

Mit dieser Zielsetzung als Leitlinie arbeiten derzeit die Stäbe in den Ministerien auf Bundes- und Landesebene. NATO-treue Think-Tanks liefern Stichworte zu. Ein kleiner Ausschnitt aus der langen Liste dieser Giftküche: Schließung russischer Kultur- und „Einflussinstitutionen“, Ausweisung weiterer russischer Diplomaten, Lahmlegung russischer Medien und „Einflussplattformen“, Kontrolle der Geldflüsse zu Plattformen auf Sozialen Medien, die russischen „Einflussnetzwerken“ zuzuordnen sind. Dazu kommt die Kontrolle politischer Parteien und Organisationen mit „Russland-Verbindungen“. Die Mittel, um solche Strukturen aufzuklären, stehen nach den jüngsten „Reformen“ der Nachrichtendienste bereits zur Verfügung: Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ, KI-gestützte Detektion russlandfreundlicher Inhalte in Presse und elektronischen Medien.

Für den von „fremden Mächten“ gesteuerten Feind auf deutschem Boden haben sich in den letzten Monaten zwei Kampfbegriffe herauskristallisiert: Der in den Medien vermutete „Einflussagent“ und sein Sabotageakte ausübendes Pendant, der „Wegwerfagent“. Damit die Verfolgung beider auf breitester Basis stattfinden kann, operiert man nachrichtendienstlich mit ausufernden Definitionen: Ein Wegwerfagent ist ein geheimdienstlich gesteuerter Amateur ohne nachrichtendienstliche Ausbildung, der mit finanziellen Anreizen (oft geringe Beträge) für einzelne, konkrete Aktionen angeworben wird und in der Regel weder den tatsächlichen Auftraggeber noch den wahren strategischen Zweck der Aktion kennt. Das macht die staatliche Beweisführung einfach, denn der Täter muss nicht wissen, warum und wofür er handelt. Es reicht, dass sein Handeln zur „Zweckverfolgung fremder Mächte“ passen kann.

Nicht viel anders der Einflussagent: Eine Person, die ihre gesellschaftliche, politische, mediale, wissenschaftliche oder berufliche Stellung nutzt, um Meinungen, öffentliche Diskurse oder Entscheidungsprozesse so zu beeinflussen, dass sie den Inte­ressen eines fremden Staates dienen. Primäres Merkmal des Einflussagenten ist sein Agieren gegen Wehrhaftigkeit und Kriegstüchtigkeit, nachzulesen zum Beispiel im Antrag der Bundestags-Grünen vom 10. Juli: „Ein Demokratieschild gegen Desinformation und für eine wehrhafte digitale Öffentlichkeit als Eckpfeiler deutscher und europäischer Sicherheit“.

Fürs Grobe gibt’s auch ein neues Strafgesetz, verabschiedet Ende Januar zu nachtschlafender Stunde, heimlich und ohne Sachverständigenanhörung: Ausübung fremder Einflussnahme (Paragraf 87a Strafgesetzbuch). Danach wird verfolgt, „wer einen Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht dadurch befolgt, dass er in Deutschland eine vorsätzliche rechtswidrige Tat begeht“. Dieses Gesetz wird sich zum Klassiker für jeden fantasiebegabten Staatsanwalt entwickeln. Es bezieht sich auf alle (!) Straftatbestände, die überhaupt nur verübt werden können. Es muss nur im weitesten Sinne eine „staatliche Stelle“ Auftraggeber sein, wobei der „Auftrag“ über „Mittelsmänner“ jeder Anzahl weitergeleitet werden kann. Der Täter muss nur „für möglich halten“, dass „jemand aus Russland“, oder „ein ausländischer Dienst” dahinterstehen könnte.

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"Hybride Panikmache", UZ vom 11. September 2026



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