DKP stellt Eil-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Bundestag bricht Verfassung

Der Bundestag hat eine Änderung des Bundeswahlgesetzes bewusst verschleppt. Das kommt einem Verfassungsbruch gleich: Kleinen Parteien wird die Teilnahme an den Bundestagswahlen nahezu unmöglich gemacht.

Angesichts der Pandemie und der restriktiven Corona-Regelungen hatten die DKP und andere nicht im Bundestag vertretene Parteien bereits vor Monaten die Änderung des Bundeswahlgesetzes gefordert. Um zur Bundestagswahl kandidieren zu können, müssen diese Parteien bislang pro Bundesland in der Regel 2.000 Unterstützerunterschriften sammeln und amtlich beglaubigen lassen. Dieses Quorum ist angesichts leerer Innenstädte, des Ausfalls von Veranstaltungen und zum Teil auch von Verboten von Informationsständen und der Verteilung von Materialien kaum zu erfüllen. Während Länderparlamente die Anzahl der zu sammelnden Unterschriften für Landtagswahlen zum Teil um 50 Prozent gesenkt haben, saß die Bundesregierung das Problem aus. Eine für April in Aussicht gestellte Änderung des Bundeswahlgesetzes kam nicht zustande. Nun deutet alles auf eine völlig unzureichende Herabsetzung des Quorums Ende Mai hin. Im Juli müssen die bestätigten Unterschriften für die Zulassung zur Bundestagswahl eingereicht werden.

Die Bundestagsfraktion von „Bündnis90/Die Grünen“ hatte einen Antrag auf Gesetzesänderung in den Bundestag eingebracht, der eine Senkung des Quorums auf 30 Prozent vorsah. Die Partei begründete ihren Gesetzentwurf damit, dass die „Beibehaltung des im Hinblick auf die Pandemie verfassungswidrigen Zustands bei der bevorstehenden Wahl nicht tolerabel“ sei. Die DKP begrüßt diesen Vorschlag. Der Antrag wurde im Bundestag jedoch nicht behandelt, sondern in den Innenausschuss verwiesen. Dort stieß die beantragte Herabsetzung des Quorums auf Widerstand. Am 22. April teilte die Vorsitzende des Innenausschusses dem Anwalt der DKP mit, dass vieles für eine Absenkung nicht auf, sondern um 20 bis 30 Prozent spreche. 25 Prozent seien wohl für eine Mehrheit „gut vorstellbar“.

„Eine solche Änderung des Wahlgesetzes wäre ein Skandal“, so Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP. Die Absenkung des Quorums sei viel zu niedrig und komme viel zu spät. Offenbar solle die Teilnahme kleiner Parteien an der Bundestagswahl verhindert werden. Wie bereits andere Parteien wird auch die DKP nun eine Eil-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. „Dieser Skandal ist ein weiterer Baustein des reaktionären Staatsumbaus, der im Windschatten der Pandemie vorangetrieben wird“, so Köbele. Dazu gehöre die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes mit Ausgangssperren und Kontaktverboten ebenso wie der Bundeswehreinsatz in Gesundheitsämtern und Impfzentren. Angesichts des Abwälzens der Krisenlasten auf die Werktätigen mit der Folge massenhafter Verarmung, des Kaputtsparens des Gesundheitswesens und der wachsenden Kriegsgefahr sei Widerstand in diesem Land und gegen die Bundesregierung angesagt. Der solle offenbar mit allen Mitteln verhindert werden. „Die DKP wird um ihre Kandidatur kämpfen, dafür braucht sie nun die Unterstützung aller Demokraten. Jede Unterschrift zählt“, so Köbele.

Essen, den 26. April 2021

Unterschriftenformulare für alle Landeslisten der DKP zur Bundestagswahl gibt es hier: kurzelinks.de/unterschreiben



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