Die Kapitalseite findet mit Blick auf die in der vergangenen Woche auf den Weg gebrachte „Pflegereform“ klare Worte: Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, begrüßte den Kabinettsbeschluss mit den Worten: „Der Bundesgesundheitsminister hat standgehalten und den Kern der Pflegereform gegen politischen Widerstand verteidigt.“ Die neoliberale sogenannte „Wirtschaftsweise“ Veronika Grimm verkündete: „Natürlich wird sich das zwischenzeitlich etablierte Leistungsniveau so nicht aufrechterhalten lassen.“
Demgegenüber werden manche Kommentatoren und SPD-Politiker nicht müde zu betonen: Das, was jetzt beschlossen wurde, sei nur eine Zwischenlösung und die richtig dicken Bretter bezüglich der Frage, in welche Richtung sich die Pflegeversicherung grundsätzlich entwickeln soll, müssten erst noch gebohrt werden. Einerseits stimmt das. Denn ob sich im Bereich der Pflege – wie auch in anderen Bereichen angedacht – die hardcore-neoliberale Kapitalorientierung durchsetzt, ist noch nicht entschieden. Es ist durchaus möglich, dass doch noch die Erkenntnis zum Tragen kommt, dass der großen Mehrheit der Bevölkerung das Zwei-Klassen-System aus privater und gesetzlicher Pflegeversicherung nicht mehr vermittelbar ist.
Beide Varianten stehen mit dem Label „Reform“ versehen im Raum. Was sich davon im Laufe der nächsten Monate als angedachte beziehungsweise angedrohte „große Strukturreform der Pflegeversicherung“ durchsetzt, hängt sehr stark von der Entwicklung potenzieller Gegenwehr ab. Andererseits ist das, was das Bundeskabinett nun als kurzfristige „Entlastung“ der Pflegekassen beschlossen hat, ein einseitiges Kürzungspaket zulasten der Versicherten, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Fein raus sind die Unternehmen, denn die beschlossene Beitragserhöhung für kinderlose Versicherte ist nicht paritätisch finanziert, ein Arbeitgeberanteil wird nicht erhoben.
Richtig ins Kontor schlägt die beschlossene Verschärfung der Vergabekriterien für Pflegegrade und die Streichung des monatlichen Entlastungsbetrags von derzeit 131 Euro für Menschen mit Pflegegrad 1. Beides wird zur Folge haben, dass Pflegebedürftige, die eigentlich einen Unterstützungsbedarf haben, mit ihrer Misere eines schwerer zu bewältigenden Alltags alleingelassen werden und ihnen der Zugang zu Unterstützung erschwert wird, um Kosten für die Pflegekassen zu sparen. Gleichzeitig fällt mit dem Entlastungsbetrag ausgerechnet der Teil der pflegerischen Versorgung und Unterstützung weg, der oft nicht von professionellen Pflegeanbietern, sondern vom sozialen Umfeld geleistet wird. Das erhöht in der Folge den Druck auf alle Beteiligten.
Auch an der Vergütung der Beschäftigten in der Langzeitpflege sowie an der Sicherung von Qualitätsstandards in der Pflege muss in den Augen der Regierung gespart werden. So soll es den Pflegekassen zukünftig explizit erlaubt sein, bei einer „strukturellen Unterversorgung“ in gewissen Regionen „befristet von Zulassungs- und Vergütungsrecht“ abzuweichen. Das ist im Kern nichts anderes als ein Angriff auf die ohnehin viel zu schwachen Vorgaben zur Personalausstattung in Pflegeheimen.
Bei der nun beschlossenen „Pflegereform“ sieht die SPD vor allem ein Problem: Es gebe ein „Kommunikationsdefizit“ zwischen der Partei und den Menschen, die mit den Zumutungen leben müssen, die die Partei als Teil der Merz-Regierung mitbeschließt. Hatte die SPD im Vorfeld noch große Töne bezüglich einer „Blockade“ der Pflegereform gespuckt, setzte sich am Ende die Union mit ihren auf kurzfristige Kürzungen und Einsparungen angelegten Plänen zumindest auf Regierungsebene durch.
Ob sie sich auf diese Folgsamkeit der SPD auch mit Blick auf die noch ausstehende parlamentarische Abstimmung verlassen kann? Das hängt sicherlich auch davon ab, wie viel Druck die Abgeordneten auch und gerade durch eine entschlossene Fortsetzung der sozialen und gewerkschaftlichen Proteste in ihren Wahlkreisen und darüber hinaus zu spüren bekommen.








