Matthias Jendricke (SPD), Landrat des Landkreises Nordhausen, hat es geschafft. Innerhalb kürzester Zeit ist der Lokalpolitiker zum bundesweit zitierten Stichwortgeber der unsozialsten Rechtsausleger aufgestiegen. „Wir züchten eine Generation von Faulenzern“, hatte Jendricke im Herbst des vergangenen Jahres mit Blick auf junge Arbeitslose verkündet – und ein in Deutschland bis dahin einmaliges „Pilotprojekt“ ins Leben gerufen.
Seitdem müssen Bürgergeldempfänger unter 25 Jahren im Kreis Nordhausen damit rechnen, eine Aufforderung zum „gemeinnützigen“ Arbeiten in einer Werkstatt, auf dem Bauhof oder in der Grünpflege zu erhalten. Gezahlt werden 1,20 Euro pro Stunde. Wer sich weigert, wird mit Sanktionen bedroht – und muss morgendliche Besuche des kreiseigenen „Vollzugsdienstes“ befürchten. Der kommt stilecht in Uniform, mit Schutzweste, Handschellen und Reizgas ausgerüstet, um die unwilligen jungen Erwachsenen zum Arbeitseinsatz zu fahren.
„Dingdong! Hier klingeln die Bürgergeld-Kontrolleure“, überschrieb die „Bild“-Zeitung ihren Beitrag über den „Besuch bei Drückebergern“. „Wenn morgens die Truppe mit den Handschellen klingelt“, lautete die Schlagzeile in der „Zeit“. Fernsehbeiträge und Fotoreportagen wetteiferten um die Bilder von armen jungen Menschen, die in aller Frühe wachgeklingelt werden, um sie der „Leistungsgesellschaft“ vorzuführen. Die Show ist eingepreist. Trotz des martialischen Auftretens darf der Vollzugsdienst keinen Zwang ausüben, um die Betroffenen zur Arbeit zu bringen. Die Ausrüstung diene der Selbstverteidigung, heißt es. Sie dürfte jedoch vor allem einen einschüchternden und – mit Blick auf die wachsame Nachbarschaft – demütigenden Effekt haben. Wie aus einer Dokumentation des MDR hervorgeht, wurde ein junger Mann über zwei Wochen täglich in seinem Wohnhaus aufgesucht, peinliche Ansprachen im Treppenhaus inklusive. Der Vorwurf: zu spät eingereichte Krankmeldungen.
Erfolgreich sanktioniert
Nach knapp sechs Monaten wird über den Erfolg des „Pilotprojektes“ diskutiert. Neben der Beschimpfung von jungen Menschen als „Faulenzer“ hatte Landrat Jendricke die Maßnahme auch mit Fürsorge begründet. „Wir dürfen die unter 25-Jährigen nicht aufgeben“, ließ er sich zitieren. Laut dem Protokoll der Kreistagssitzung, in der Jendricke seinen Plan vorstellte, sollten „Bürgergeldempfänger unter 25 Jahren (220 Personen) für diverse Arbeiten herangezogen werden mit dem Ziel, sie für den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorzubereiten und zu motivieren“. Dafür müsse jedoch „Druck im positiven Sinne ausgeübt“ werden.
Gemessen an diesem Ziel fällt die bisherige Bilanz verheerend aus. Von 68 Personen, die an dem „Projekt“ teilnehmen mussten, hatten im April gerade einmal vier eine Beschäftigung aufgenommen. Doppelt so vielen Personen wurde das Bürgergeld vollständig gestrichen, vor allem weil der Vollzugsdienst sie nicht an ihrer Meldeadresse antraf. Der Landkreis zeigte einige Teilnehmer wegen vermeintlichen Betruges an. Neben den acht Totalsanktionen kam es zu mehreren Sanktionierungen zwischen 10 und 30 Prozent des Bürgergeldes. Rund 43 Personen verließen das „Projekt“ ohne Vermittlung in eine Ausbildung oder an einen Arbeitsplatz. Von 30 beim Sozialträger „Horizont e. V.“ zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen waren durchschnittlich 15 belegt. „Der überwiegende Teil der anwesenden Teilnehmer ist motiviert und will sich in Ausbildung oder Arbeit begeben“, hieß es dazu in einem Protokoll des Kreistages vom Februar dieses Jahres.
Dass sich die Voraussetzungen dafür entscheidend verbessert hätten, ist nicht zu erkennen. Als sich eine Kreistagsabgeordnete nach den Schulabschlüssen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkundigte, zitierte Jendricke allgemeine Statistiken über Schulabgänger. Anschließend führte er laut Sitzungsprotokoll aus, dass „nicht jeder Schüler den Schulabschluss nachholen“ müsse, um in Arbeit zu kommen. Es gebe „eine Reihe von Ausbildungen, die nicht dem höchsten schulischen Anspruch entsprechen. Auch hier ist es eine Frage der Motivation.“
In der gleichen Sitzung des Kreistags zog Landrat Jendricke seine vorläufige Bilanz. Arbeitszwang und die Gängelei an der Wohnungstür erscheinen darin als Selbstzweck. „Der Druck, dass den Jugendlichen Sanktionen drohen, wenn sie nicht mitziehen, wurde mit Erfolg aufrecht erhalten“, heißt es im Protokoll. „Der Aufwand hat sich gelohnt, ansonsten hätte man die Leistungsstreichungen im Zusammenhang mit Falschangaben zum Wohnsitz nicht liefern können“, steht an anderer Stelle. „Es gilt der Appell an die Gruppe von rund 220 jungen Menschen beim Jobcenter, mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres im August 2026 sich selbst etwas zu suchen, dann haben sie keinen Stress mit den Behörden.“
In der politischen Debatte spielen die niedrigen Vermittlungszahlen und die erneut bewiesene Tatsache, dass Zwangsarbeit kein „Sprungbrett“ in sozialversicherungspflichtige Lohnarbeit ist, kaum eine Rolle. Die mit dem Projekt einhergehende Sanktionswelle hat die Popularität der Arbeitspflicht und des initiierenden Landrates in rechten Kreisen eher gefördert. Unlängst reiste Sven Schulze (CDU), Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, in den Landkreis, um sich über den Fortgang zu informieren. „Ich finde, das ist ein Zeichen, das Sie hier setzen. Das ist auch ein gutes Zeichen, dahingehend, dass man sagt, der Staat kümmert sich auch noch um das“, lobte Schulze den SPD-Landrat ebenso wortreich wie inhaltsleer im Mitteldeutschen Rundfunk.
Matthias Jendricke sieht sich durch sein „Projekt“ bestätigt: „Der Sozialstaat lebt von der Akzeptanz und ich halte den Sozialstaat für die Bedürftigen sehr wichtig, aber nicht für die, die uns austricksen wollen“, so der Landrat gegenüber dem MDR. Deswegen soll das Projekt nun auch auf andere Personen im Bürgergeldbezug (beziehungsweise Grundsicherung) ausgeweitet werden. Das stärkt den Verdacht, dass es bei dem „Projekt“ von Anfang an um eine höhere Sanktionsquote und nicht um neue Perspektiven für arbeitslose Jugendliche ging. Und natürlich um die Inszenierung eines knallharten Landrates, der es dem Bodensatz der Gesellschaft mal so richtig zeigt.
Hakelige Karriere
„Zeit auf dem Sofa ist immer bequemer als früh aufzustehen“, ließ sich Jendricke vor einigen Wochen von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zitieren. „Und das Sofa hat die Sozialbehörde auch noch bezahlt.“ Mit dem Aufenthalt auf Sofas, die aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden, musste der Berufspolitiker seine eigenen Erfahrungen machen. Im Jahr 2013 war er – damals Bürgermeister in Nordhausen – selbst einige Monate zur Untätigkeit gezwungen. Er wurde beurlaubt, während die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen ermittelte. Eine Rathausmitarbeiterin hatte Jendricke angezeigt und ihm vorgeworfen, ihr auf einer Dienstreise K. o.-Tropfen verabreicht zu haben. Nach rund einem halben Jahr wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. „Im Laufe unserer Ermittlungen ist es uns nicht gelungen, einen konkreten Tatnachweis zu führen“, zitierte das regionale Nachrichtenportal „nnz-online“ damals den Sprecher der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft, Dirk Germerodt. Gewalteinwirkungen oder chemische Substanzen seien im Zuge des Verfahrens nicht nachzuweisen gewesen. „Die Erinnerungslosigkeit sei bei der betreffenden Person sehr stark aufgetreten, so dass sie nur lückenhaft den mutmaßlichen Tathergang darstellen konnte“, hieß es in dem Bericht, und weiter: „Die Aussage der Frau sei nicht anzuzweifeln gewesen, so Germerodt, allerdings hätte die nicht gereicht, um eine Straftat nachzuweisen.“ Der Beschuldigte gilt als unschuldig.
Nach seiner Rückkehr ins Rathaus setzte Jendricke seine Karriere fort. Zusammen mit der SPD-Stadtratsfraktion machte er im Jahr 2014 mit Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den damaligen Oberbürgermeister Klaus Zeh (CDU) auf sich aufmerksam. Er warf Zeh laut „nnz-online“ unter anderem vor, gegen die Vertretungsregelung der Thüringer Kommunalordnung verstoßen zu haben. Anstelle von Jendricke hatte OB Zeh eine Beigeordnete der Linkspartei damit beauftragt, Grußworte auf einem Sportlerball und bei der Kreisfeuerwehr zu halten. In einer weiteren Beschwerde wurde beklagt, dass Jendricke nicht alle externen und internen Briefe an den Oberbürgermeister vorgelegt bekam, wenn Zeh im Urlaub war. Die Kommunalaufsicht wies die Beschwerden ab. Das Verhalten des Oberbürgermeisters sei nicht zu beanstanden gewesen.
Im Jahr 2015 wurde Jendricke erstmals zum Landrat gewählt, doch das Rathaus in Nordhausen beschäftigte ihn weiter. Im Jahr 2023 schickte er den im Jahr 2017 erstmals gewählten parteilosen Oberbürgermeister Kai Buchmann auf das heimische Sofa, indem er ihn kurzerhand suspendierte. Das Landratsamt unter Jendrickes Leitung hatte Buchmann insgesamt 14 Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen, von Fristversäumnissen bis hin zur schlechten Behandlung einer Bürgermeisterin. Buchmann wehrte sich mit einer öffentlichen Stellungnahme, in der kaum verdeckt gegen Jendricke austeilte: „Im gegen mich seitens des Landrates Matthias Jendricke (SPD) in die Wege geleiteten Disziplinarverfahrens wird mir nicht vorgeworfen, mich bereichert oder gegenüber der Stadt Nordhausen finanziellen Schaden verursacht zu haben. Es laufen gegen mich auch keine strafrechtlichen Ermittlungen wegen Korruption, Tätlichkeiten, Vergewaltigung, Totschlag oder Mord.“ Drei Monate nach der Suspendierung und nur wenige Monate vor den anstehenden Oberbürgermeister-Wahlen setzte das Verwaltungsgericht Meiningen die Dienstenthebung Buchmanns aus. Das Gericht äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Es sei „kein Dienstvergehen des Antragstellers ersichtlich, das geeignet wäre, zu seiner Entfernung aus dem Dienst zu führen“.
Passend zum Zeitgeist
Man darf Jendricke zugutehalten, dass sich die Niederungen der Nordhäuser Kommunalpolitik nicht allzu sehr von denen im Rest der Republik unterscheiden. Die Forderung von „Recht und Ordnung“ nach unten, bei einem gleichzeitigen „Schauen wir mal“ in der eigenen Sphäre ist weit über Nordhausen hinaus verbreitet. Die Tatsache, dass das auch in der Bundespolitik nicht anders ist, dürfte die große politische Aufmerksamkeit für Jendrickes „Pilotprojekt“ begünstigt haben.
Ab dem 1. Juli wird das Bürgergeld durch das neue „Grundsicherungsgeld“ ersetzt. Damit werden die Totalsanktionen von 100 Prozent der Leistung legalisiert, die in Nordhausen bislang nur unter dem Vorwand des „Betruges“ verhängt werden konnten, wenn junge Arbeitslose nicht zu Hause anzutreffen waren. Künftig sollen sie für sogenannte „Totalverweigerer“ gelten. „Die Bundesregierung etabliert damit ein Sanktionsregime, das in weiten Teilen restriktiver ausfällt als das frühere Hartz-IV-System – jenes System also, dessen Sanktionspraxis bereits durch das Bundesverfassungsgericht begrenzt wurde“, schreibt der Sozialrechtler Harald Thomé in seinem Newsletter. „Die Reform markiert einen historischen Richtungswechsel: Sie hinterlässt ein Grundsicherungsrecht, das sich schärfer gegen Menschen in Armut richtet als jede Phase des deutschen Sozialrechts seit 1945.“
Landrat Jendricke liefert mit seinem „Pilotprojekt“ die anekdotische Evidenz für diesen Richtungswechsel. Gegenüber dem MDR spekulierte er über eine große Dunkelziffer beim Leistungsbetrug, nachdem seine Vollzugsbeamten acht vermeintliche schwarze Schafe enttarnt hatten: „Das ist das, was gepredigt wird. Ein Prozent Verweigerer oder Trickser. Jetzt sehen wir, (es sind) im Prinzip 10 Prozent, die mit falschen Angaben unterwegs waren. Meistens stimmte der Wohnsitz nicht. Da haben wir sie nicht erreichen können, weil sie ganz woanders wohnten, mitunter gar nicht mehr im Landkreis waren und einfach das Bürgergeld kassieren, leben in einer anderen Lebensgemeinschaft.“ Statistische Relevanz oder genaue Umstände zählen nicht in einer reaktionären Weltsicht, die auf umfassende Kontrolle, Gängelei und Spaltung setzt.
Die ausbeuterischen 1-Euro-Jobs sind ebenso wie die Sanktionen ein Teil der Strafe für diejenigen, die ihren Platz in der Ausbeutungs- und Verwertungsmaschine nicht gefunden haben. In Nordhausen wurde dieses Modell verfeinert und dank massiver Überwachung in eine praxistaugliche Form gebracht. Es sollte nicht überraschen, wenn es im Zuge der neuen „Grundsicherung“ Schule macht.









