Mit der GKV-Reform werden geltende Tarifabschlüsse in Frage gestellt

Tariffluchthelfer

„Tariflöhne müssen wieder die Regel werden und dürfen nicht die Ausnahme bleiben“, hieß es noch vollmundig bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags der schwarz-roten Bundesregierung im vergangenen Jahr. Die SPD hatte diese Formulierung nicht zuletzt auch auf Druck des DGB in das Papier hineinverhandelt. Tatsächlich wurden seither mit dem Bundestarif­treuegesetz zumindest kleine Schritte in die richtige Richtung gemacht, wenngleich die Kritik an den Ausnahmeregelungen und an dem viel zu hoch angesetzten Auftragsvolumen, ab dem das Gesetz greift, berechtigt ist.

Nun folgt im Rahmen der als „Reformen“ bezeichneten Sozialstaatsdemontage die Rolle rückwärts. Dies wird aktuell besonders im Gesundheits- und Sozialwesen deutlich. Dort hatten die Gewerkschaften in den vergangenen Jahren Regeln erkämpft, die dazu beigetragen haben, Tariflöhne abzusichern. So werden beispielsweise in Krankenhäusern Tarifsteigerungen vollständig refinanziert. Und auch in der Pflege wurde eine Bezahlung nach Tarif oder auf Tarifniveau zur Bedingung gemacht. Das bedeutet: Wenn ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung nach Tarif bezahlt, werden diese Personalkosten bei den Erstattungen der Krankenkassen berücksichtigt. Tariflöhne werden somit nicht, wie von neoliberaler Seite behauptet, zum Wettbewerbsnachteil, sondern im Gegenteil zur Grundlage einer verlässlichen Finanzierung.

Genau dieses Prinzip wird jetzt von den Berliner Koalitionären zur Disposition gestellt. Mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Tarifsteigerungen in Krankenhäusern künftig nicht mehr vollständig ausgeglichen werden. Der Gesetzentwurf aus dem CDU-geführten Gesundheitsministerium sieht vor, Lohnerhöhungen, die über einen bestimmten Schwellenwert hinausgehen, zukünftig nur noch anteilig zu refinanzieren. Damit nicht genug. Mit dem in der vergangenen Woche vorgelegten Referentenentwurf zur Pflegeversicherung gerät die Tarifentlohnung nach den Krankenhäusern jetzt auch in der Pflege unter Druck.

Das alles fügt sich in eine ganze Serie von Rückschritten ein. So wurden Anfang dieses Jahres tarifpolitische Anreize bei der regionalen Wirtschaftsförderung zurückgenommen. In der Eingliederungs- und Jugendhilfe stehen ebenfalls Kürzungen im Raum, die die Refinanzierung von Tariflöhnen schwächen würden. „Das ist kein Betriebsunfall, sondern eine politische Linie. Tarifbindung wird in Sonntagsreden beschworen und im Gesetzgebungsverfahren ausgehöhlt“, kritisiert der DGB diese Einladung zur Tarifflucht.

Schon jetzt arbeiten nach aktuellen Studien nur noch knapp 50 Prozent aller Beschäftigten in einem Betrieb mit Tarifvertrag. Im Jahr 1996 galt noch für gut zwei Drittel der Beschäftigten ein Branchentarifvertrag. Das entspricht einem Minus von 26 Prozent innerhalb von knapp 30 Jahren. Für die Betroffenen bedeutet das konkret: im Durchschnitt 11 Prozent weniger Gehalt und bei einer Vollzeitbeschäftigung eine Stunde Mehrarbeit am Tag.

Auch der volkswirtschaftliche Schaden ist immens. Durch Tarifflucht und Lohndumping entgehen den Sozialversicherungen in Deutschland jährlich 41,4 Milliarden Euro an Beiträgen. Insgesamt beläuft sich der finanzielle Schaden durch fehlende Tarifbindung nach Berechnungen des DGB auf 123 Milliarden Euro pro Jahr.

Angesichts dieser Entwicklung könnte man an die vielbeschworene „Sozialpartnerschaft“ appellieren. Erfolgversprechender ist es jedoch, sich zu wehren und entschlossenen Widerstand gegen den praktizierten „Klassenkampf von oben“ zu organisieren. Den Anfang machten jüngst Tausende Beschäftigte aus Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und sozialen Diensten, als sie in Hannover anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz, die dort stattfand, auf die Straße gingen. Ihre unmissverständliche Botschaft: Wer Gesundheit, Pflege und Soziales kaputtspart, gefährdet nicht nur die Versorgung, sondern auch gute Arbeit mit tariflichen Löhnen. Wer sich für ein Bundestariftreuegesetz feiern lässt, darf nicht gleichzeitig in den Bereichen Gesundheit, Pflege und soziale Dienste die Tariftreue schleifen.

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"Tariffluchthelfer", UZ vom 26. Juni 2026



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