Das Bundesverkehrsministerium hat entschieden, keine Regressforderungen gegen den früheren Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen der gescheiterten Pkw-Maut zu erheben. Grundlage der Entscheidung war nach Regierungsaussagen ein Rechtsgutachten, das zwar die Möglichkeit einer Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht zog, zugleich aber „auf das ganz erhebliche Prozessrisiko und die begründeten Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche“ verwies. Die Pläne für eine Pkw-Maut, die nur ausländische Autofahrer belasten sollte („Ausländermaut“) waren im Jahr 2019 vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte Scheuer die Verträge mit den Betreibern bereits unterzeichnet. Der Bund entschädigte die Unternehmen nach einem Schiedsverfahren mit 243 Millionen Euro.
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