Gegen wen richtet sich der „Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch“ der Bundesregierung?

Enkelbesuch? Sozialbetrug!

Kolumne

„Wir schließen Schlupflöcher im Sozialstaat und zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern“, tönte Innenminister Alexander Dobrindt (CDU). Und Sozialministerin Bärbel Bas ergänzte, wie das gehen soll: „Wir verbessern den Datenaustausch, optimieren so Verwaltungshandeln.“ Besserer Datenaustausch – das wurde bereits ukrainischen Männern angedroht, die in die Bundesrepublik geflüchtet sind, um dem Kriegsdienst und dem Tod an der Front zu entgehen.

Am 26. September beschloss das Bundeskabinett einen „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung“ (auch Zehn-Punkte-Plan genannt), vorgelegt von den sichtlich zufriedenen Bas und Dobrindt. Die gesetzlichen Regelungen stehen noch aus und sollen bis Jahresende beschlossen werden.

Die Boulevard-Presse überschlug sich mit fragwürdigen Berichten über Scheinmietverträge und suggerierte, das Jobcenter würde für ein und dieselbe Bude mehrfach Miete überweisen. Tatsächlich überprüft das Amt bei jedem Antrag akribisch die Angemessenheit der Wohnung sowie den Mietvertrag. Was es wirklich gibt, sind Schrottimmobilien, Überbelegung und falsche Mietverträge. Doch wo bleibt der Opferschutz? Beim derzeitigen Stand der Dinge ist er schlicht nicht vorgesehen: Es gibt keinen Schutz bei Wohnungsverlust. In vielen Fällen fehlt eine Ersatzunterkunft.

Wie hoch ist denn nun der Schaden durch vermeintliche kriminelle Netzwerke, gegen die mit dem Zehn-Punkte-Plan vorgegangen werden soll? Die Bundesregierung behauptet zwar, es gebe einen „großangelegten“ und „organisierten“ Sozialleistungsmissbrauch, legt aber keine bundesweiten Fallzahlen und keine bezifferte Schadenssumme vor.

Und wie sieht es generell mit dem „Sozialbetrug“ aus, dem Dobrindt und Bas so vehement den Kampf ansagen? Auch hierzu gibt es keine Zahlen, also fragen wir nach der „Überzahlung“ von Sozialleistungen, wozu auch Fehler seitens des Amtes wie Doppelüberweisungen zählen. Für das gesamte Jahr 2025 belief sich diese Summe auf 61,8 Millionen Euro. Drei Viertel davon waren nicht angezeigte Einkommen aus Beschäftigung. In 92,9 Prozent dieser Fälle wurde wegen „Ordnungswidrigkeit oder Straftat“ weiter ermittelt. Von einer vermeintlichen Straflosigkeit bei Sozialbetrug kann also keine Rede sein.

Zum Vergleich: Diesen 61 Millionen stehen 70 bis 100 Milliarden Euro gegenüber, die der Gesellschaft jährlich durch Steuerhinterziehung entgehen. Eine Gesellschaft, die den Schaden am Gemeinwohl ahnden will, würde dem nachgehen, anstatt Arme und Alte im Namen des Kampfes gegen „Sozialmissbrauch“ in die Obdachlosigkeit zu treiben.

„In unserem Land lassen wir niemanden fallen, der Hilfe braucht. Im Gegenzug erwarten wir die Mitwirkung derjenigen, die Unterstützung in Anspruch nehmen“, hatte Bärbel Bas angesichts der Verschärfung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Oktober letzten Jahres erklärt und ergänzt: „Unterstützung gibt es für die, die sie wirklich brauchen – nicht für die, die sie ausnutzen.“

Und wer sind nun im Alltag laut Gesetzeslage und Behördenroutinen die so gebrandmarkten Betrügerinnen und Betrüger, die „unsere Sozialhilfe“ ausnutzen? Dazu können Oma und Opa zählen, wenn sie zu den 1,2 Millionen Menschen gehören, die von ihrer Rente nicht leben können und ergänzende Sozialleistungen beziehen. Wer sich auch nur einen Euro dazuverdient und ihn nicht angibt, ist „dran“. Einen Freibetrag gibt es bei SGB XII (Grundsicherung im Alter) nicht.

Auch wer die eigenen vier Wände zu lange verlässt, kann zum Sozialbetrüger werden. Das trifft zum Beispiel auf Großeltern zu, die ihre Enkelkinder auch dann betreuen, wenn diese weiter entfernt leben. Denn laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2018 ist auch für Menschen mit Grundsicherung im Alter (SGB XII) allerhöchstens eine „Abwesenheit bis zu vier Wochen unschädlich“. Als Begründung führt das Gericht den Vier-Wochen-Zeitraum des gesetzlichen Mindesturlaubs an. An Familienarbeit haben die Juristen dabei nicht gedacht. In der Hamburger Fachanweisung (Konkretisierung zu Paragrafen 41 – 43 SGB XII) heißt es: „Kurzfristige Aufenthalte an anderen Orten führen nicht zu einer Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts. Als oberste Grenze für derartige Abwesenheit ist regelmäßig ein Zeitraum von vier Wochen anzusehen.“ Wehe, die frisch gebackene Oma, die ihrer Tochter nach der Geburt ihres Kindes zur Hand geht, bleibt länger als erlaubt!

Besonders hart trifft es die sogenannte „Gastarbeiter-Generation“. Auch wer ins Herkunftsland pendelt, darf die starre Vier-Wochen-Frist nicht überziehen. Nach der vierten Woche Abwesenheit wird die Grundsicherung im Alter komplett gestrichen und es droht Wohnungslosigkeit.

Die Folge ist, dass viele der Betroffenen erst gar keine ergänzende Grundsicherung im Alter beantragen. Was man nicht hat, kann man nicht „missbrauchen“. So sieht der „familienfreundliche“ Kampf gegen den „Sozialmissbrauch“ von Bärbel Bas und Alexander Dobrindt aus.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Enkelbesuch? Sozialbetrug!", UZ vom 9. Oktober 2026



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Baum.



    Spenden für DKP