Ermittlungen unerwünscht

Nach Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes verstieß die Einstellung der Ermittlungen im Fall des in einer Dessauer Polizeizelle getöteten Oury Jalloh nicht gegen das Grundgesetz. Am vergangenen Donnerstag entschied das Gericht, die Beschwerde von Jallohs Bruder nicht anzunehmen. „Damit hat nun auch die höchste Instanz der deutschen Justiz den Mord und das Verbrennen eines Menschen durch Polizeibeamte – entgegen aller Fakten und Beweismittel – negiert und das Opfer selbst zum Täter gemacht“, erklärte die Initiative Break the Silence am Montag. Das Gericht folge mit der Nichtannahme der „in höchstem Maße unwissenschaftlichen und einseitigen Argumentationslinie der sachsen-anhaltinischen Ermittlungsbehörden.“ Oury Jalloh verbrannte am 7. Januar 2005 gefesselt auf einer Matratze im Polizeirevier von Dessau. Die Familie hat angekündigt, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

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"Ermittlungen unerwünscht", UZ vom 3. März 2023



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