Mit bis zu fünf Jahren Gefängnis soll künftig bestraft werden, „wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft“. So hat es zumindest der Bundesrat in seiner Sitzung Mitte Juli beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Das Parlament muss demnächst über den vom Land Hessen eingebrachten und von zahlreichen Experten als verfassungswidrig eingestuften Gesetzentwurf entscheiden.
Schon nach der ersten Lesung im Bundesrat hatte sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit dem Gesetz befasst. Der Vorschlag stelle ein „Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung“ dar und sei „damit grundsätzlich nicht mit der Meinungsfreiheit (…) vereinbar“. Eine „Ausnahme vom Verbot meinungsbezogener Gesetze“ sei nur unter Zuhilfenahme „erheblicher argumentativer Klimmzüge“ möglich – und es sei zweifelhaft, dass diese beim Hessen-Gesetz gelingen könnten.
Doch ans juristische Hochreck wollte sich der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) nicht begeben, als er den Gesetzentwurf in der Bundesratssitzung verteidigte. Kein Wort verlor er zu der Frage, was dieses „Existenzrecht des Staates Israel“ überhaupt sein soll, oder dazu, wie es geleugnet werden könne. Im Völkerrecht ist dergleichen jedenfalls nicht vorgesehen. Statt zu argumentieren, behauptete Heinz schlicht: „Unser Gesetzentwurf richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Meinungsfreiheit, er richtet sich nicht gegen Kritik an der israelischen Regierung“. Diese kühne Behauptung relativierte er nur wenige Sätze später selbst. Der „Gesetzentwurf (will) dort Klarheit schaffen, wo der Staat heute oft zu spät oder gar nicht eingreifen kann“. Das sei vor allem beim Versammlungsrecht der Fall. Heinz forderte einen „handlungsfähigen Rechtsstaat“ gegen Demonstrationen, bei „denen die Auslöschung Israels und schlimmster Judenhass propagiert werden“.
Was genau damit gemeint ist, wird in der Beschlussvorlage erläutert. Hier werden Parolen wie „From the River to the Sea“ aufgeführt, mit denen das „Existenzrecht Israels“ verneint werde. Wer diese verwende, so die seltsame Argumentation, relativiere gleichzeitig auch den Holocaust. Damit sollen die von der „Staatsräson“ praktizierte Gleichsetzung des Judentums mit dem Staat Israel und das alte Märchen vom angeblichen Antisemitismus der palästinasolidarischen Bewegung in Gesetzesform gegossen und mit brachialen Repressionen unterlegt werden.
Die Vorgehensweise des Bundesrates sorgt auch in der Fachwelt für Erstaunen. „Der Bundesrat nimmt erhebliche verfassungsrechtliche Risiken offenbar bewusst in Kauf“, schreibt etwa der Rechtswissenschaftler Max Kolter im Blog „Legal Tribune Online“. Das sei ein „fatales Signal“. Bei Parolen wie „From the River to the Sea“ und „Yallah Intifada“ handele es sich zudem um „Meinungsäußerungen, keine Tatsachenbehauptungen, die Tathandlung ‚leugnen‘ passt daher nicht“. Zugleich gibt er zu bedenken, dass der hessische Vorstoß kaum ohne Rücksprache mit der Bundestagsfraktion von CDU und CSU erfolgt sein dürfte. Deshalb komme es nun auf die SPD an.
Ob die Sozialdemokraten am Ende des Gesetzgebungsverfahrens für die Meinungsfreiheit eintreten, ist derzeit nicht abzusehen. Die meisten SPD-Landesregierungen hatten jedenfalls kein Problem damit, dem verfassungswidrigen Gesetzentwurf zuzustimmen. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Thüringen enthielten sich in der Abstimmung. Das ist das übliche Vorgehen, wenn sich Landesregierungen nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können. Für Thüringens Abstimmungsverhalten dürften die BSW-Mitglieder in der dortigen Brombeer-Koalition den Ausschlag gegeben haben, in den anderen beiden Bundesländern regiert die Linkspartei mit.
An der Debatte beteiligten sich die Minister der drei mit Enthaltung stimmenden Bundesländer übrigens nicht. Lediglich Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt („Die Linke“) gab eine Erklärung zu Protokoll. Darin bezeichnet sie das „Existenzrecht Israels“ als „nicht verhandelbar“ und stellt klar: „Diese Enthaltung ist ausdrücklich keine Distanzierung vom Ziel des Antrags. Sie bringt vielmehr zum Ausdruck, dass Mecklenburg-Vorpommern den Schutz jüdischen Lebens uneingeschränkt unterstützt, den vorgeschlagenen gesetzgeberischen Weg jedoch nicht für hinreichend ausgereift hält.“









