Der EU-Gerichtshof (EuGH) hat Regeln zum Nachzug von Familienangehörigen von Flüchtlingen in Deutschland gekippt. Der Familiennachzug dürfe nicht deshalb verwehrt werden, weil ein minderjähriges Kind während eines laufenden Verfahrens volljährig geworden sei, urteilten die Richter. Ein Verwaltungsgericht hatte die deutschen Behörden zwar dazu verpflichtet, den betroffenen syrischen Familien Visa zur Familienzusammenführung zu erteilen. Doch die Bundesrepublik legte Revision am Bundesverwaltungsgericht ein, das den EuGH anrief. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl begrüßte die Entscheidung des EuGH.
EuGH kippt Nachzug-Regelung
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