Am vergangenen Donnerstag hat ein weiterer Verhandlungstag des sogenannten Rondenbarg-Prozesses stattgefunden. Angeklagt waren vier Aktivistinnen und Aktivisten, die im Jahr 2017 an einer Demonstration gegen den G20-Gipfel in Hamburg teilnahmen. Auf Vorschlag der Richterin gaben zwei Angeklagte eine Erklärung ab, in der sie sich von Gewalt distanzierten. Das Verfahren gegen sie wurde dann gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Ein Mann und eine Frau weigerten sich, die Erklärung zu unterzeichnen. Wie NDR berichtete, führten sie aus, dass es angesichts der massiven Polizeigewalt, die am Rondenbarg dazu führte, dass 14 Demonstranten im Krankenhaus behandelt werden mussten, nicht richtig sei, wenn sich nun die Angeklagten von Gewalt distanzieren und Geld zahlen sollten.
G20-Prozess fortgesetzt
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)