Berlin: Antifaschistisches Sommerkino kämpft gegen Verbot

Gewohnte Willkür

Seit drei Jahren organisieren Kommunisten und Antifaschisten einmal pro Jahr ein antifaschistisches Sommerkino am Ernst-Thälmann-Denkmal im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg. 2024 lief „Führer seiner Klasse“ vor dem Denkmal, am 10. Mai 2025 „Ein Menschenschicksal“ (1959) – beide Vorführungen verliefen problemlos und stießen auf Inte­resse aus der Nachbarschaft. Für die geplante dritte Vorführung am 1. August dieses Jahres verweigerte das Bezirksamt Pankow jedoch die Genehmigung – mit einer Begründung aus dem Reich der Phantasie.

In einem Schreiben des Bezirks-amts heißt es, vor dem Hintergrund des „fortdauernden bewaffneten Konflikts zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine“ sei davon auszugehen, dass die öffentliche Vorführung eines Films mit „Bezug zu militärischen oder kriegerischen Ereignissen“ geeignet sei, „erhebliche Kontroversen“ hervorzurufen und Konflikte zwischen Besuchern auszulösen. Gezeigt werden sollte allerdings kein Kriegsfilm, sondern der DEFA-Klassiker „Die Fahne von Kriwoj Rog“ von Kurt Maetzig aus dem Jahr 1967. Der Film erzählt die Geschichte einer roten Fahne, die ukrainische Bergleute 1929 deutschen Kollegen im Mansfelder Land geschenkt und vor den Faschisten verborgen hatten. Ein Film über deutsch-sowjetische Solidarität im Kampf gegen den Faschismus wird so behördlich zu einem Sicherheitsrisiko erklärt.

Diese Willkür steht nicht alleine. Sie reiht sich ein in eine Kette von Eingriffen, mit denen antifaschistisches Gedenken in Berlin systematisch unter Verdacht gestellt wird: Fahnenverbote am Tag der Befreiung, das Verbot des St.-Georgs-Bandes, neue Gummiparagraphen im Strafrecht. Auch am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park mehren sich Bestrebungen, die Erinnerung an die Befreiung vom Faschismus umzudeuten. Das Deutsch-Russische Haus in Berlin wiederum soll so weit sanktioniert werden, dass es dichtmachen muss. Das Muster ist immer dasselbe: Wer an die Rolle der Roten Armee im Kampf gegen den Faschismus erinnert, gerät ins Visier. Es geht darum, ein für alle Mal festzuschreiben: Der Aggressor war und ist immer „der Russe“.

Als Organisatoren des Sommerkinos haben die DKP Pankow und die Kommunistische Organisation (KO) Berlin der Begründung des Amtes in einem Schreiben deutlich widersprochen. Es sei nicht erkennbar, welche konkreten Beeinträchtigungen zu befürchten seien. Zudem sei ein Bezug zu kriegerischen Ereignissen allenfalls am Rande festzustellen – und selbst wenn, liege dieser im gemeinsamen Kampf gegen den Faschismus und der Rolle der Roten Armee darin. Warum und bei wem ausgerechnet diese Geschichte Kontroversen auslösen sollte, bleibt das Geheimnis des Bezirksamts.

Das Amt, das von Anfang an eine Hinhaltetaktik verfolgt und die Ablehnung erst kurz vor der geplanten Vorführung mitgeteilt hatte, ließ den Widerspruch unbeantwortet. So musste das dritte antifaschistische Sommerkino in einen privaten Raum verlegt werden, wo der Film dennoch mit den traditionellen Eröffnungsreden von Vertretern der DKP, SDAJ und KO gezeigt wurde. Die Parallelen zwischen den Szenen im Film – dem Absturz der Weimarer Republik in wirtschaftlichen Verfall und Faschismus, begleitet von rasant zunehmender Repression – und der Gegenwart entgingen dem Publikum nicht.

Die Organisatoren wollen mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das Verbot vorgehen, damit das vierte antifaschistische Sommerkino wieder unter freiem Himmel am Thälmann-Denkmal stattfinden kann.

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"Gewohnte Willkür", UZ vom 7. August 2026



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