Grundsteuer-Irrsinn

Im Jahr 2025 wird die Grundsteuerreform in Kraft treten. Für viele Hauseigentümer und Mieter kristallisiert sich langsam heraus, dass sie dann mit steigenden Abgaben konfrontiert sein werden. Auch Kommunalpolitiker sprechen inzwischen von Ungerechtigkeiten. So erklärte Günter Pfundstein, Bürgermeister der baden-württembergischen Stadt Zell, gegenüber „kommunal.de“: „Die Menschen können nicht nachvollziehen, warum für zwei gegenüberliegende Häuser künftig allein deshalb eine unterschiedlich hohe Grundsteuer gezahlt werden soll, nur weil ihre Grundstücke in unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen.“ In Baden-Württemberg wird das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell angewendet. Dabei errechnet sich die Steuerlast nach Größe des Grundstücks und dem sogenannten Bodenrichtwert, der von einem Gutachterausschuss ermittelt wird. Andere Faktoren, etwa der Wert des Gebäudes, spielen hingegen keine Rolle. Die Bodenrichtwerte stimmen daher nicht mit dem tatsächlichen Wert der Immobilie überein. Auch in Nordrhein-Westfalen, wo das Bundesmodell angewendet wird, regt sich inzwischen Unmut. Die Kämmerei der Stadt Essen hat zum Beispiel ermittelt, dass Wohn­immobilien künftig höher und Geschäftsimmobilien niedriger besteuert werden. Das liegt an unterschiedlichen Berechnungsweisen. Trotz der steigenden Belastungen für Viele wird die Stadt unter dem Strich nicht mehr Geld einnehmen als bisher.

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"Grundsteuer-Irrsinn", UZ vom 26. Januar 2024



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