Datenabfragen beim Bundesamt für „Verfassungsschutz“ vor einer Förderentscheidung im Kunst- und Kulturbereich sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das sogenannte Haber-Verfahren wird seit 2004 angewendet und wurde zuletzt 2017 aktualisiert. Ein jetzt erst veröffentlichtes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom Juli untersuchte die Rechtsgrundlage des Verfahrens. Die Gutachter sehen keine taugliche gesetzliche Ermächtigung für die Abfrage beim „Verfassungsschutz“, für die Namen und weitere Angaben übermittelt werden. Das Haber-Verfahren berühre hingegen in erheblichem Maße das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Weil Betroffene überhaupt nicht über die Anfrage informiert werden, fehle zudem effektiver Rechtsschutz. Damit werde die Rechtsweggarantie des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz verletzt.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte im Januar eine Preisträgerliste für den Deutschen Buchhandlungspreis nach dem Verfahren überprüfen lassen und danach drei Buchhandlungen von der Liste gestrichen.








