Wer sich einem Psychotherapeuten oder Arzt anvertraut, macht das in der Annahme, das Gesagte bleibe im Behandlungszimmer. Dieses Vertrauensverhältnis steht nun zur Disposition. Der Entwurf zur Reform des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für „Verfassungsschutz“ sieht deutlich erweiterte Überwachungsmöglichkeiten gegen Berufsgeheimnisträger vor. Während Geheimnisträger wie Rechtsanwälte oder religiöse Seelsorger einen so genannten „absoluten Schutz“ genießen, werden andere wie Ärzte oder Psychiater nur „abwägungsabhängig“ geschützt. Diese Unterscheidung stufte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2016 als verfassungsrechtlich problematisch ein.
Künftig soll gelten: Ist die Zielperson geheimdienstlicher Überwachung Patient, darf auch deren Arzt oder Therapeut überwacht werden. Betroffen sind die gesamten Praxen. Maßnahmen können die akustische oder optische Überwachung von Praxisräumen umfassen, das Abhören und Aufzeichnen nicht öffentlich geführter Gespräche, das heimliche Betreten von Wohn- und Geschäftsräumen sowie den Zugriff auf die IT-Systeme einer Praxis, Patientenakten und digitale Kommunikationskanäle. Geheimdienste sollen also Zugriff auf sämtliche geschützte Daten aus dem Behandlungsverhältnis bekommen: Rückfälle von Suchterkrankten, geäußerte Suizidgedanken, Krebserkrankungen, Schwangerschaften.
Wird der Postweg überwacht, haben die Geheimdienste Zugriff auf die konkrete Diagnose. Bei einer Durchsuchung der Datenbanken einer Praxis könnten sämtliche Patientendaten mit der gesamten Historie aller Krankheiten inklusive aller Diagnosen eingesehen werden.
In Psychotherapien geht es fast nie nur um die Person des Patienten. Patienten sprechen dort über ihr ganzes Leben, die Kindheit, über einen suchtkranken Elternteil, Gewalt in der Familie, einen Bruder im kriminellen Milieu, über Ängste, Schuldgefühle und intimste Gedanken. Die Psychotherapie ist ein Schutzraum, in dem Menschen sich ohne Angst vollständig offenbaren können müssen. Wird ein Patient als „verstrickt“ eingestuft und überwacht, entfällt der Schutz nicht nur für den Betroffenen, sondern faktisch für alle Informationen über Dritte, die er im Vertrauen auf die Schweigepflicht preisgegeben hat.
Zudem ist in dem Entwurf eine Ausnahmeregelung festgelegt, die als „Verstrickungstatbestand“ bezeichnet wird. Gilt ein Berufsgeheimnisträger als „verstrickt“, weil er aus Sicht der Geheimdienste Teil einer „Bedrohung“ ist, entfällt der Schutz vollständig. Eine Dauerüberwachung der gesamten Praxis wird möglich und sämtliche Patientenakten dürfen ausgewertet werden.
Psychotherapeuten und Psychiater nehmen schon jetzt kaum neue Patienten auf. Die Wartelisten sind lang. Mit manchen Diagnosen finden sich kaum Therapieplätze. Viele Menschen bekommen deshalb die Hilfe nicht, die sie bräuchten. Für eine erfolgreiche Behandlung müssen Patienten alle relevanten Informationen möglichst lückenlos preisgeben. Fehlen Ärzten oder Psychotherapeuten Angaben, können Fehldiagnosen gestellt oder falsche Medikamente verordnet werden. Ungeeignete Psychotherapiemaßnahmen können lebensbedrohlich sein. Wenn Menschen aus Angst vor geheimdienstlichem Zugriff nicht alles schildern oder vollständig auf Hilfe verzichten, ist das auch ein direkter Angriff auf die Gesundheit der Betroffenen.








