Justizspektakel

Das Gespenst des linken Terrors ist zurück – festgemacht an einer 67-jährigen Frau, die 13 Jahre ins Gefängnis soll. Das frühere RAF-Mitglied Daniela Klette wurde am 27. Mai vom Landgericht Verden für schuldig befunden, zwischen 1999 und 2016 an sechs Raubüberfällen beteiligt gewesen zu sein. Beweise dafür wurden nicht vorgelegt, wie die Verteidiger betonten. Die bürgerliche Presse berief sich vor allen Dingen auf DNS-Spuren, mit denen die Anwesenheit der beiden untergetauchten ehemaligen RAF-Mitglieder Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg in Klettes Wohnung bewiesen werden sollte. Ein Indiz, das immerhin ausreicht, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Um etwas anderes ging es in diesem Prozess auch nicht. Auf das medienwirksame Spektakel der Öffentlichkeitsfahndung folgte die Verhaftung Daniela Klettes, begleitet von unzähligen sensationsheischenden Erzählungen über das Leben im Untergrund. Für 3,6 Millionen Euro wurde eine Reithalle in Verden angemietet und zum „Hochsicherheits-Gerichtssaal“ umgebaut. Kontaktbeschränkungen wurden erlassen, Schikanen ausgeübt. Wer Daniela Klette im Gefängnis besuchte, musste mit polizeilichen Vorladungen und Überwachung rechnen. Mehr Vorverurteilung geht nicht.

Im Windschatten des Prozesses ging der reaktionär-militaristische Staatsumbau voran. Polizeiliche Befugnisse und Überwachungsmöglichkeiten werden ausgeweitet, demokratische Rechte beschnitten.

Nach diesem ganzen Aufwand war ein Freispruch nicht zu erwarten. Zu sehr hatten Politik, Medien und Verfolgungsbehörden in eine Verurteilung der verhassten „Terroristin“ investiert. Schließlich sollte hier nicht nur mit einer Person und „unpolitischen“ Raubüberfällen abgerechnet werden, sondern vor allem mit einem politischen Gegner.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel eingelegt. Während die Revision noch läuft, kündigt das Landeskriminalamt Niedersachsen an, weiter „engmaschig“ nach Staub und Garweg zu suchen. Daniela Klette soll in einem weiteren Verfahren wegen vermeintlicher Anschläge der RAF vor mehr als 30 Jahren angeklagt werden. Die Versuche, politisches Kapital aus der Gefangenen zu schlagen, gehen also weiter.

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"Justizspektakel", UZ vom 5. Juni 2026



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