Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat einer Verfassungsbeschwerde des Vereins „Civaka Azad e. V.“ stattgegeben und verweist die Angelegenheit zurück an das Landgericht Berlin. Demnach war die Durchsuchung der Räumlichkeiten des kurdischen Vereins in Berlin im Juni 2018 unrechtmäßig. „Civaka Azad e. V.“ hatte gegen die Durchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen vier Verantwortliche des kurdischen Kulturvereins NAV-DEM Berlin e. V. geklagt. „Es zeigt auf, dass aufgrund des PKK-Verbots grundlegende Grundrechte kurdischer Vereine, Aktivistinnen und Aktivisten durch die Sicherheitsbehörden mit Füßen getreten werden“, sagte Mako Qocgirî, Mitarbeiter von „Civaka Azad e. V.“.
Klage erfolgreich
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