Klage gegen zu wenig Bücher

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Jobcenter die Kosten für Schulbücher von Hartz-IV-Empfängern tragen müssen. Geklagt hatte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe. Sie hatte die Erstattung von 135,65 Euro für den Kauf von Schulbüchern als Zusatzleistung zum Regelbedarf gefordert. Das Jobcenter bewilligte mit dem sogenannten Schulbedarfspaket insgesamt 100 Euro pro Schuljahr und verwies auf die vorgesehene Pauschale.  Laut Gerichtsbeschluss sind Bücher nicht Teil der Pauschale für Schulbedarf und müssen aus dem Regelbedarf bezahlt werden. Dieser sieht für Bücher bislang allerdings nur rund 3 Euro im Monat vor. Das Gericht urteilte, das sei „eine planwidrige Regelungslücke“, weil der Gesetzgeber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen müsse. Diese Lücke müsse geschlossen werden. Eine Revision wurde zugelassen.

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"Klage gegen zu wenig Bücher", UZ vom 19. Januar 2018



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