Der Städte- und Gemeindebund hat sich für eine Verfassungsänderung zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung ausgesprochen. Integration und Versorgung von Geflüchteten soll demnach zukünftig als Aufgabe in den Katalog der Gemeinschaftsaufgaben von Bund, Ländern und Kommunen aufgenommen werden. „Mit dieser Festlegung wäre zugleich sichergestellt, dass die Kosten je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden müssen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg gegenüber dem „Handelsblatt“. Hintergrund der Forderung ist der seit Monaten schwelende Streit über die Flüchtlingsfinanzierung. Zuletzt hatte der Bund beim „Flüchtlingsgipfel“ Anfang Mai abgelehnt, die von den Kommunen geforderten Mittel für eine menschenwürdige Unterbringung bereitzustellen.
Kommunen wollen Grundgesetz ändern
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