Nach dem brutalen Anschlag auf Gäste des Berliner CSD, bei dem zahlreiche Menschen verletzt und eine Frau getötet wurden, hat die Polizei den mutmaßlichen Attentäter Abdul Ballout erschossen. Einen Tag nach der Tat wurde er laut Polizei in einer Spandauer Kleingartenanlage aufgespürt. Beim Versuch der Festnahme habe er die Beamten angegriffen. Ein zweiter, offenbar unbeteiligter Mann wurde mittlerweile wieder freigelassen. Während der Schock bei den Besucherinnen und Besuchern des CSD nachwirkt, überschlagen sich Politik und öffentliche Berichterstattung.

Dabei war der mutmaßliche Islamist Ballout verschiedenen Medienberichten zufolge bereits im Visier der deutschen Polizei- und Überwachungsbehörden. Erst vor wenigen Wochen wurde seine Wohnung durchsucht, da Waffen bei ihm vermutet wurden. Seine Nähe zum sogenannten „Islamischen Staat“ war bekannt. Er hatte versucht, sich diesem im letzten Jahr im Libanon anzuschließen. Dort wurde Ballout verhaftet und saß im Gefängnis. Nach Verbüßung der Haft kehrte er im November nach Deutschland zurück und wurde direkt am Flughafen festgenommen. Im Mai dieses Jahres wurde er deswegen auch in Deutschland wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt. Diese musste er allerdings nicht antreten, da das Amtsgericht Tiergarten eine im Jugendstrafrecht vorgesehene „Vorbewährung“ aussprach. Das heißt, das Gericht hat die Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, um sechs Monate nach hinten geschoben. Eine Chance, die jugendlichen Straftätern gegeben werden soll, um zu beweisen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Wenn Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Interviews den Eindruck erweckt, Ballout habe eine Bewährungsstrafe erhalten, ist das schlicht falsch. Es passt aber in seine politische Agenda von Verschärfung des Jugendstrafrechts und Einführung von Präventivhaft. Schon der Name ist nicht mehr weit von der faschistischen Justiz entfernt, die das Gleiche einen Schuss zynischer „Schutzhaft“ nannte. Ebenso nah ist dieser Gedankenwelt der „Gefährder“. Dieser ist eben kein Rechtsbegriff, sondern eine Zuschreibung der Sicherheitsbehörden und somit willkürlich.
Und Dobrindt ist nicht der einzige. Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) stellte die als Frage verpackte Wertung in den Raum, „ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Anwendung des Jugendstrafrechts noch zeitgemäß sind“. Und Sevim Dagdelen, Spitzenkandidatin des BSW zu den Berliner Abgeordnetenhauswahlen, forderte in einer Reaktion auf den Anschlag „konsequente Abschiebung von islamistischen Gefährdern, starke Prävention und eine ehrliche Debatte“. Auch das ist Quatsch. Nicht nur, weil sie den „Gefährder“ aufgreift. Wohin sollte man den deutschen Staatsbürger Abdul Ballout denn abschieben?
Eine ehrliche Debatte wäre nötig. Über das erneute Versagen der Sicherheitsbehörden, die die ideologischen Ansichten des mutmaßlichen Täters mitsamt seiner Bereitschaft, diese in die Tat umzusetzen, kannten. Die ihn überwachten, sogar mit einer Kamera, die auf den Hauseingang zu seiner Wohnung gerichtet war, und ihn trotzdem zum Tiergarten fahren ließen. Aber auch über die Politiker, die jetzt feststellen, dass „wir alle“ und „unsere Art zu leben“ angegriffen wurden. Es sind die gleichen Politiker, die mit dem reaktionären Staatsumbau die demokratischen Rechte einschränken, die Fördergelder für Jugendarbeit, Schulen, die gesellschaftliche und sexualpolitische Aufklärung streichen, die mit den Angriffen auf die sozialen Rechte Jugendlichen die Perspektive nehmen und mit der Unterstützung von Kriegen den Islamismus groß gemacht haben. Und im Rahmen der Kriegsvorbereitung legen sie alles darauf an, die Jugend zu verderben und für die Interessen anderer zu töten.


