Kommunistische Kommunalpolitik

Am Anfang eines Jahres diskutieren und beschließen Kommunalparlamente über die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage. Laut Grundgesetz § 139/140 sind verkaufsoffene Sonntage verboten. Möglich sind aber verkaufsoffene Sonntage in Verbindung mit anderen Aktionen. Im Heidenheimer Gemeinderat war DKP-Stadtrat Reinhard Püschel der einzige, der zu diesem Thema Stellung bezog. „Verkaufsoffene Sonntage beschränken Menschen in ihrer Freiheit, zumindest am Sonntag einmal die Dinge zu tun, die im Alltag nicht immer möglich sind.“ Eine deutliche Mehrheit des Gemeinderats hat dem verkaufsoffenen Sonntag jedoch zugestimmt.

Auch in Bottrop kämpften die DKP-Vertreter gegen den verkaufsoffenen Sonntag. Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage müssen als Tage der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt bleiben.

„Verkaufsoffene Sonntage fördern nicht die Ziele, die sie fördern sollen. Im Gegenteil, jeder verkaufsoffene Sonntag befeuert den ruinösen Wettbewerb im Einzelhandel weiter, der vermehrt auf dem Rücken der Beschäftigten, vor allem Frauen, ausgetragen wird“, so die Bottroper Kommunisten.

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"Kommunistische Kommunalpolitik", UZ vom 28. Februar 2020



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