Arbeitsgericht verweigerte Zustimmung

Kündigung der BR-Vorsitzenden bei Globus abgewehrt

Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung der Globus-Betriebsratsvorsitzenden Petra Kusenberg zurückgewiesen. Das heißt, stark vereinfacht, dass die Kündigung nicht erfolgt ist. Globus hat jedoch die Möglichkeit weitere rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung einzuleiten.

ver.di-Bezirksgeschäftsführer Jürgen Knoll zeigt sich zufrieden: „Pe­tra Kusenberg ist geschützt!“ sagte er direkt nach der Verhandlung. ver.di werde auch weiterhin hinter der Betriebsratsvorsitzenden und Gewerkschafterin stehen und sie bei möglichen weiteren Schritten mit aller Kraft unterstützen.

Breite Unterstützung zeigte sich auch schon aus der Bevölkerung. Es wurden bereits viele Unterschriften gesammelt, die Globus auffordern, dieses Verhalten gegenüber Kusenberg zu beenden. Ihr weht eine Welle der Solidarität entgegen.

Zum Hintergrund: Ein angeblicher Arbeitszeitbetrug stellt Petra Kusenberg, seit 38 Jahren bei Globus und Betriebsratsvorsitzende, an den sprichwörtlichen Pranger. Die Geschäftsführung veranlasste die fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden des Marktes in Kaiserslautern. Mit eindeutigen Fakten kann Thomas Bruch, Geschäftsführer und Inhaber der Globus Holding, dies aber nicht rechtfertigen. Der Verdacht einer gezielten Aktion gegen Kusenberg liegt nahe.

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"Kündigung der BR-Vorsitzenden bei Globus abgewehrt", UZ vom 24. März 2017



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