Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Kulturhoheit nicht weniger als „das Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“. Deshalb will Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland ein Kulturgesetzbuch einführen. „Ein Kulturgesetzbuch, das eine Zusammenschau der wichtigsten die Kultur betreffenden Regelungen darstellt, schafft einen höchstmöglichen Grad an Verbindlichkeit und überlässt die Förderung von Kunst und Kultur nicht einer Beliebigkeit, die sich an der jeweiligen Kassenlage orientiert“, heißt es in der Vorlage der Landesregierung.