Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

ver.di hat sich gemeinsam mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V (BDE) auf eine dreistufige Erhöhung des Mindestlohns in der Abfallwirtschaft geeinigt.Danach wird der Mindestlohn, wenn die jeweiligen Gremien zustimmen, ab dem 1. Oktober 2019 auf 10,00 Euro pro Stunde, am 1. Oktober 2020 auf 10,25 Euro und am 1. Oktober 2021 auf 10,45 Euro erhöht.Der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ist seit 2017 bei 9,10 Euro nicht mehr verhandelt worden und wurde Anfang 2019 durch den gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro abgelöst.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Mindestlohn in der Abfallwirtschaft", UZ vom 14. Juni 2019



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flugzeug.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit