Union und SPD planen Reform des Arbeitszeitgesetzes

Ungesund und unsinnig

Die Ansage des Bundeskanzlers an den sozialdemokratischen Juniorpartner war deutlich: „Ich bin sehr geduldig gewesen. Die Union ist in den letzten zwölf Monaten sehr viele Kompromisse eingegangen.“ Jetzt müssten die Sozialdemokraten Flexibilität und Kompromissbereitschaft zeigen, so Friedrich Merz in der vergangenen Woche bei einer Veranstaltung des CDU-nahen Wirtschaftsrats in Berlin. Zwischen den beiden Parteien gebe es „fundamentale Unterschiede“. Die SPD glaube „mehr an Umverteilung“, so Merz. Seine CDU glaube „mehr daran, dass man erst erwirtschaften muss, bevor man umverteilt“.

Der Rüffel des Kanzlers ist im Willy-Brandt-Haus angekommen. Nur einen Tag später kündigte die SPD-Ko-Vorsitzende und Arbeitsministerin Bärbel Bas im Bundestag an, den Achtstundentag schleifen zu wollen. Hierzu soll – wie bereits im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart – zur Erhöhung der Flexibilität die täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden. Schon im Juni wird die Ministerin einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Zum Hintergrund: Derzeit sieht das Arbeitszeitgesetz vor, dass Beschäftigte maximal acht Stunden am Tag arbeiten dürfen. In Ausnahmefällen sind auch zehn Stunden möglich, unter der Bedingung, dass der Durchschnitt über sechs Monate hinweg bei acht Stunden bleibt. Hinzu kommt eine wöchentliche Obergrenze von insgesamt 48 Stunden.

Damit könnte jetzt Schluss sein. Sollten Union und SPD ihre Pläne zur Reform des Arbeitszeitgesetzes durchsetzen, wäre ein Arbeitstag von 12 Stunden und 15 Minuten zukünftig zulässig – und das bei einer Sechs-Tage-Woche. „In Extremfällen könnten Arbeitgeber ihre Beschäftigten also 73,5 Stunden in der Woche zur Arbeit verpflichten“, kritisieren Arbeitsrechtler des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeits- und Sozialrecht das Gesetzesvorhaben. Zwar müsste über einen längeren Zeitraum hinweg weiterhin ein 48-Stunden-Durchschnitt eingehalten werden. Doch bei einzelnen Wochen wäre eine derart hohe Arbeitsbelastung gesetzlich zulässig. Arbeitnehmer hätten kaum eine Chance, sich einem Zwölfstundentag zu widersetzen, so die Juristen.

Dabei erweist sich die von Kapitalverbänden und Regierung als Begründung ins Feld geführte „dringend erforderliche höhere Flexibilität“ bei näherer Betrachtung als neoliberaler Nonsens. Arbeitszeiten weisen aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen und tarifvertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten schon jetzt ein enorm hohes Maß an Flexibilität auf. Darüber hinaus belegen zahlreiche Statistiken zu Abend-, Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit, dass Arbeit auf Abruf für zahlreiche Beschäftigte schon lange zum Arbeitsalltag gehört und Überstunden an der Tagesordnung sind.

Eine Analyse des DGB zeigt, dass 44 Prozent der Beschäftigten länger arbeiten als vertraglich vereinbart. Ein Zehntel der Vollzeitbeschäftigten kommt auf mehr als die gesetzlich zulässigen 48 Stunden pro Woche. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit wurden bereits 2023 insgesamt 554 Millionen bezahlte und noch einmal 775 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet. Ein Trend, der auch für die Folgejahre zutrifft.

Darüber hinaus belegen arbeitswissenschaftliche Ergebnisse, dass die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit bei Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden deutlich sinkt. Auch das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund von Verausgabung und Erschöpfung nimmt zu und das Unfallrisiko steigt.

Daher verwundert es nicht, dass Gewerkschaften Protest gegen die Pläne aus dem Berliner Regierungsviertel angekündigt haben. „Ob die Regierung das wirklich noch durchzieht, wird man sehen“, ‌so DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi jüngst in der „Süddeutschen Zeitung“. „Ich kann davon nur abraten.“ Man darf gespannt sein, ob sich nach dieser verbalen Kritik – spätestens nach dem DGB-Bundeskongress – realer Widerstand in den Betrieben und auf der Straße formiert. Die Verdoppelung der Teilnehmerzahlen bei zahlreichen Demonstrationen und Kundgebungen am 1. Mai lassen jedenfalls vermuten: Die Kolleginnen und Kollegen wären dazu bereit.

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"Ungesund und unsinnig", UZ vom 15. Mai 2026



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