Wie die Tarifverhinderungsprämie unterlaufen werden kann

Tausend Euro? Wenn, dann jetzt!

„Du, wann kriege ich denn die Tausend Euro?“ fragt mich ein Kollege. Er fragt mich, weil ich sein gewerkschaftlicher Vertrauensmann im Betrieb bin. Ich blinzle verwirrt zurück. Zum einen, weil Agitationsgespräche morgens um sieben eine zusätzliche Hürde sind, zum anderen, weil hier so viele Halbinformationen die Runde machen. Es wird also voraussichtlich länger dauern.

Solche Gespräche kommen häufiger vor. Die Preissteigerungen der letzten Jahre wurden durch die Tarifabschlüsse nicht ausgeglichen. Das bedeutet Reallohnverluste, die das Leben prekärer machen. Da klingen die 1.000 Euro „Entlastungsprämie“, über die in den Medien berichtet wird, sehr verlockend.

Grundsätzlich bekommt der Kollege das Geld aber gar nicht. Die Regierung hat nämlich beschlossen, dass das Kapital den Arbeiterinnen und Arbeitern diese 1.000 Euro steuerfrei auszahlen kann – allerdings nur auf freiwilliger Basis. Damit greift die Regierung das bewährte Muster der „Entlastungen“ nach 2022 auf. Damals gab es die freiwillige, steuer- und sozialversicherungsfreie „Inflationsausgleichs­prämie“. Diese Einmalzahlung sollte verhindern, dass die durch den Wirtschaftskrieg gegen Russland mitverschuldete Inflation zu kämpferischen Tarifrunden und höheren Abschlüssen führt. Die „Entlastungen“ wurden mit der Tariferhöhung verrechnet, das Kapital sparte Lohnkosten, Sozialabgaben und Steuern und hatte seine Ruhe (UZ vom 17. April).

Nun schürt die Bundesregierung wieder die Hoffnung auf Entlastungen, die den Zweck haben, die Tariflöhne niedrig zu halten. Sie will, dass die „Entlastungsprämie“ als Tarifverhinderungsprämie genutzt wird. Mut macht, dass bereits zwei Gewerkschaften prinzipiell die richtige Orientierung haben: Die EVG schob den Ball öffentlichkeitswirksam dem Kapital zu und forderte die schnelle und unbürokratische Auszahlung der „Prämie“. Der Zeitpunkt ist wichtig, denn die Regierung will dem Kapital genug Spielraum geben, damit sie in die Tarifrunden einfließt. Auch der ver.di-Bundesvorstand hat beschlossen, die Prämie nicht in Tarifrunden einzubeziehen, sie nicht zum Teil von Tariferhöhungen zu machen. Beides sind richtige Orientierungen. Die Fehler aus den Abschlüssen nach 2022 sollten nicht wiederholt werden.

Sie ändern aber nichts an dem realen Druck, der in den Betrieben herrscht. Die leeren Brieftaschen der Kolleginnen und Kollegen wirken. Die Tarifverhinderungsprämie des Kapitals und seiner Regierung soll die Belegschaften von der Gewerkschaft trennen. Das Versprechen vom Sofortgeld wiegt bei manchen höher als die langfristige solidarische Sicherung – vor allem dann, wenn die Gewerkschaften nicht den Druck auf das Kapital erhöhen, sondern als „Besserwisser“ die Kolleginnen und Kollegen belehren, dass sie sich falsche Hoffnungen machen. Das birgt die Gefahr, dass die Gewerkschaften geschwächt werden.

Dieser Druck kann aber auch aufgenommen und weitergegeben werden. Dazu muss die Aufklärung über den Plan von Kapital und Regierung, die Tarifrunden zu befriedigen, aber mit einem lauten Ruf nach einem sofortigen Lohnnachschlag verbunden werden. Das ist zwar in der Realität zahnlos, da betriebliche Aktionen während der „Friedenspflicht“, also während die Tarifverträge gelten, nicht zum Streik ausgeweitet werden können – selbst dann nicht, wenn die Gewerkschaften das wollten. Dennoch sind betriebliche Aktionen richtig, weil sie den Druck aufgreifen und in die richtige Richtung lenken.

Dass sich die Diskussionen in den Betrieben derzeit um die 1.000 Euro drehen, ist allerdings erst einmal ein Erfolg für die Kapitalseite im ideologischen Klassenkampf. Denn so wird die Frage ausgeklammert, was denn das Leben so teuer macht, woher die Preissteigerungen kommen. In den Diskussionen müssen wir darauf hinweisen, dass Auslöser der erneuten Preiskrise der völkerrechtswidrige Angriff der USA und Israels auf den Iran war, dass die Preiserhöhungen deshalb so massiv ausfallen, weil die Monopolisten der Öl- und Gasindustrie, die die Tankstellen beliefern und betreiben, massiv Gewinne einstreichen, und dass auch die „Tankentlastung“ von 17 Cent letzten Endes aus Steuermitteln – also von uns – bezahlt wird.

Dennoch können Aktionen der Kolleginnen und Kollegen – vor allem dann, wenn sie außerhalb der Tarifrunden stattfinden – den Druck an das Kapital weitergeben und Möglichkeiten der Aufklärung liefern. Wir müssen in den Betrieben darum ringen, in diese Position zu kommen. Die Beschlüsse der EVG und von ver.di ermöglichen solche Kampfansätze, die wir überall nutzen sollten. Sie bieten Möglichkeiten, über den Zusammenhang von Teuerung und Krieg aufzuklären. Unser Ziel muss es sein, die Kolleginnen und Kollegen aus der Kriegsfront herauszubrechen.

Es ergibt sich hier die Möglichkeit, nicht als Besserwisser neben den Ereignissen zu stehen. Die Pläne des Kapitals und seiner Regierung, die Begrenzung gewerkschaftlicher Rechte durch die „Friedenspflicht“, die ja nicht das friedliche Leben der Arbeiter, sondern den Frieden der Profite schützt, können zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen besprochen und erfahrbar gemacht werden. Erfolgreiche Aktionen, Unterschriftensammlungen und aktive Mittagspausen zu diesem Thema sind nun Gold wert, vor allem wenn sie in den von ver.di und von der EVG organisierten Branchen stattfinden, in denen die Gefahr einer schlichten Vor­auszahlung auf die nächste Tariferhöhung (relativ sicher) ausgeschlossen ist.

Der Plan des Kapitals und seiner Regierung ist klug, aber die Arbeiterbewegung hat zum Teil bereits aus den Fehlern von 2022 gelernt und hat reale Ansatzpunkte, um die Tarifverhinderungsprämie zu unterlaufen. Ob das gelingt, hängt von der Stärke der Gewerkschaften, ihres linken Flügels und vor allem der Kommunisten ab.

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"Tausend Euro? Wenn, dann jetzt!", UZ vom 8. Mai 2026



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