Der Kassationshof in Brüssel – und damit das oberste Gericht in Belgien – hat in der vergangenen Woche endgültig die Entscheidung des Revisionsgerichts vom März 2019 bestätigt, wonach die kurdische Arbeiterpartei PKK keine „terroristische Organisation“, sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt sei. Vor zwei Wochen hatte der Generalstaatsanwalt beim Brüsseler Kassationshof bereits eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, die Entscheidung ist somit endgültig und für die Parteien verbindlich. Jan Fermon, einer der Verteidiger in den Brüsseler Verfahren, begrüßte die Entscheidung des Kassationshofs. „Das ist ganz klar ein bedeutendes Urteil, das im Einklang mit internationalem Recht steht. Ich hoffe, dass es in Europa zu einem Umdenken führt und dazu beiträgt, die kurdische Frage auf dem politischen Weg zu lösen. Mit der Entscheidung, dass die PKK keine terroristische Organisation, sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt ist, wurde in Europa die Perspektive eröffnet, diesen Konflikt durch Verhandlungen zu lösen“, erklärte er.
PKK keine „terroristische Organisation“
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)