Die Durchsuchungen bei „Radio Dreyeckland“ im Januar waren nach Auffassung des Karlsruher Landgerichts rechtswidrig. Der Erlass des Durchsuchungsbeschlusses durch das Amtsgericht Karlsruhe sei nicht verhältnismäßig gewesen, teilte ein Sprecher des Landgerichts am Montag gegenüber dpa mit. Ermittler hatten damals zwei Mitarbeiterwohnungen und Redaktionsräume des Senders in Freiburg durchsucht. Der Vorwurf der Ermittler lautete, auf der Homepage von „Radio Dreyeckland“ sei ein Bericht veröffentlicht worden, der einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung „Linksunten.Indymedia“ enthalten habe. Damit sei das Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt worden.
Razzia rechtswidrig
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