„Ich lasse mich nicht mundtot machen“

Solidarität mit Günter Bischoff

Von VVN-BdA / UZ

„Rassist“ sei für Parteigänger und Aktivisten der rassistischen AfD eine Beleidigung. Ein entsprechendes Klageverfahren hat gute Erfolgsaussichten. So jedenfalls muss das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 16. Dezember verstanden werden.

Der Hintergrund: Im April 2016 organisierte sich in Leichlingen/Rheinland gegen einen Infostand der AfD sehr schnell eine Protestversammlung. Im Verlauf kam es zu einem heftigen Wortwechsel zwischen den AfD-Mitgliedern und Gegnern der rechtspopulistischen Partei. Die anwesende Polizei nahm im Zuge der Auseinandersetzung Anzeigen von allen Beteiligten – u. a. wegen Volksverhetzung und Beleidigung – auf.

Günter Bischoff

Günter Bischoff

Während Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen einen anwesenden CDU-Ratsherren von der Kölner Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt wurden, wurde gegen Günter Bischoff, Vorstandsmitglied der VVN/BdA in Solingen, ermittelt und verhandelt. Ein AfD-Aktivist hatte sich persönlich beleidigt gefühlt und Anzeige erstattet. Ein anderer jugendlicher AfD-Gegner wurde bereits zuvor mit einem Bußgeld belegt.

In der Verhandlung am 16. Dezember 2016, um 11.30 im Saal 4 des Amtsgerichtes Leverkusen, ging es um den Vorwurf gegen Günter Bischoff, er hätte während der Aktion in Leichlingen Funktionäre der AfD als „Nazis“ und „Rassisten“ beschimpft. Das entspricht nicht den Tatsachen.

Das Programm der AfD als rassistisch zu kennzeichnen, ist – nach dem erfolgten Richterspruch – eine zulässige Meinung. AfD-Aktivisten dürfen sich aber durch die Bezeichnung „Rassisten“ beleidigt fühlen. Bischoff machte in dem Verfahren deutlich, dass er während der Auseinandersetzungen niemanden persönlich angesprochen habe und sich seine Bemerkungen über Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und geistige Brandstiftung immer – mit konkreten Belegen – auf das AfD-Programm bezogen hätte.

Gleichwohl folgte der Richter den Aussagen des als Zeugen geladenen Klageführers. Trotz seiner widersprüchlichen Hinweise wurde der als glaubwürdig angesehen. 15 Tagessätze à 25 Euro plus Gerichtskosten muss der angeklagte Antifaschist zahlen.

Die VVN-BdA Solingen erklärte: „Sollen, wie im Falle von Günter Bischoff, Gegner der AfD auf diese Weise mundtot gemacht und Demokraten eingeschüchtert werden?“

Günter Bischoff: „Es ist ein Skandal, dass Gegner dieser Rechtspopulisten jetzt durch Gerichte eingeschüchtert werden sollen, während die AfD weiterhin gegen Flüchtlinge und Asylsuchende hetzen darf. Ich habe niemanden persönlich beleidigt, sondern die Politik der AfD als in weiten Teilen rassistisch und völkisch national dargestellt. Mit ihrer Hetze ist diese Partei Stichwortgeber für die Nazis und Brandstifter in Deutschland. Das habe ich während des Infostandes der AfD deutlich gemacht und dabei bleibe ich. Ich lasse mich nicht mundtot machen“.

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"Solidarität mit Günter Bischoff", UZ vom 23. Dezember 2016



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