Staat und Kirchen

Vor 100 Jahren hieß es in der Weimarer Reichsverfassung, dass die Trennung von Staat und Kirchen zu leisten sei, besonders die jährlichen Staatsleistungen an die diversen Religionsgemeinschaften seien durch einen „Schlussvertrag“ zu beenden. Christine Buchholz aus der Fraktion der Partei „Die Linke“ fordert, dass der Bundestag es nun endlich schafft, diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen. Diese Zahlungen haben nichts mit den Kirchensteuern zu tun, auch nicht mit den anteiligen Aufwendungen für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Die fast 500 Millionen Euro, die Jahr für Jahr aufgewandt werden, gelten als „Entschädigungen“ für frühere Säkularisierungen (seit 1806) von Grund und Boden oder der Umwidmung von Gebäuden, die früher kirchlich genutzt wurden (Kirchen und Klöster).

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"Staat und Kirchen", UZ vom 16. August 2019



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