Streit um Streckbetrieb

Die Bayerische Staatsregierung hat Vorwürfen widersprochen, wonach sie ihre Forderung nach einem Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Isar 2 auf ein von ihr in Auftrag gegebenes angebliches „Gefälligkeitsgutachten“ des TÜV Süd stütze. Der TÜV Süd kam in einer ausführlichen Stellungnahme von Mitte April zum Ergebnis, dass das Atomkraftwerk Isar 2 ohne Abfahren über den Winter weiterbetrieben werden könne. Florian von Brunn, Vorsitzender der bayrischen SPD, hatte angemahnt, dass der Freistaat dem TÜV Süd schon viele Millionen Euro für andere Sachverständigenleistungen gezahlt habe, daher bescheinige der TÜV Süd, was der Auftraggeber wünsche.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Streit um Streckbetrieb", UZ vom 5. August 2022



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flugzeug.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit