In diesem Artikel hat sich leider ein Fehler eingeschlichen: die Bundesregierung plant die Verlängerung des Maximalzeitraumes für sachgrundlose Befristungen auf 48 Monate zu verdoppeln, bisher waren maximal 24 Monate möglich. Innerhalb dieser 48 Monate sind bis zu 6 Vertragsverlängerungen möglich, bisher waren es drei. Es sind also nicht maximal 6 mal 4 Jahre möglich, sondern maximal 4 Jahre mit maximal 6 Verlängerungen innerhalb des Zeitraumes. Trotzdem eine Schweinerei. Und was es noch perfider macht: Künftig soll es möglich sein, zu späterem Zeitpunkt denselben Arbeitnehmer abermals sachgrundlos befristet anzustellen, der Zeitraum setzt sich damit wieder zurück auf 0. Der entschiedene Widerstand der Gewerkschaften wird notwendig sein.
Trotzdem eine Schweinerei
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"Trotzdem eine Schweinerei", UZ vom 24. Juli 2026


