DKP Bottop kritisiert Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche von ArcelorMittal

Verfahren gegen Kokerei eingestellt

Die DKP Bottrop kritisiert die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Essen gegen Verantwortliche von ArcelorMittal wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie der Luft- und Bodenverunreinigung durch die Kokerei Bottrop.

Die DKP-Ratsgruppe hatte im Mai und Juni 2019 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen gestellt. Insgesamt haben nach Information der „Bürgerinitiative Saubere Luft für alle“ 300 Bürger Anzeige gegen ArcelorMittal erstattet.

In der Begründung der Einstellung durch Oberstaatsanwalt Hehlke heißt es u. a. „Die geltenden umweltrechtlichen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und sonstigen Bestimmungen gewähren keinen Anspruch auf ein immissionsfreies Leben.“ DKP-Ratsmitglied Michael Gerber: „Es ist ein Skandal, wie die Staatsanwaltschaft zynisch die Umweltbelastung und gesundheitlichen Gefahren durch die Kokerei von ArcelorMittal herunterspielt und das grundgesetzlich garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit ignoriert.“

Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, „dass die technische Ausstattung der Kokerei nicht nur dem Stand der Technik zur Immissionsminderung entspricht, sondern sogar noch darüber hinausgeht.“ Die DKP stellt dazu fest, dass keine Kokerei in Deutschland eine so hohe Umweltbelastung mit dem krebserzeugenden Benzo(a)pyren (BaP) verursacht, wie die Anlage von ArcelorMittal. Der Profit des Konzerns geht offensichtlich vor den notwendigen Investitionen in eine modernisierte Anlage. Für die DKP ist offenkundig: ArcelorMittal betreibt die Kokerei auf Verschleiß mit der Absicht, sie mittelfristig zu schließen. Um auch noch das letzte Quäntchen Profit aus dem auslaufenden Betrieb der Kokerei zu quetschen, nimmt sie keinerlei Rücksichten – weder auf die Bürger in Welheim und Batenbrock, noch auf die Beschäftigten der Kokerei.

„Die Bezirksregierung Münster ist im Übrigen im Einklang mit dem LANUV aktuell der Auffassung, dass sich die Immissionsperformance der Kokerei Prosper zwischenzeitlich verbessert haben sollte,“ meint die Staatsanwaltschaft. Die aktuellen Messergebnisse sprechen eine andere Sprache: Die BaP-Belastung für das IV Quartal 2019 betrug nämlich 4,2 Nanogramm. Dieser Wert ist vier Mal höher als der Zielwert von 1 Nanogramm. Besonders alarmierend sind die sehr hohen Tageswerte: 28,98 Nanogramm am 26. Oktober 2019 und 26,26 Nanogramm am 6. Dezember 2019. Auch im Januar 2020 betrug die BaP-Belastung 4,2 Nanogramm.

Michael Gerber: „Statt der Umweltverschmutzung durch die Kokerei deutlich Grenzen zu setzen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen, scheut die Staatsanwaltschaft Essen offenbar eine juristische Auseinandersetzung mit dem weltweit größten Stahlkonzern. Für die betroffenen Anwohner und Bürger, die Strafanzeige erstattet haben, dürfte das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert sein. Die DKP überlegt, ob sie gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Essen Beschwerde bei der Generalstaatsanwältin in Hamm Beschwerde einlegt.“



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