Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Kommunen vom Bund oft besonders hohe Mietzahlungen für Wohnungen von Flüchtlingen verlangen. Prüfungen belegten, dass „bei den Kosten der Unterbringung für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe, oft mehr als 100 Prozent“, lagen.