Von der Schuld befreit

Im Abschlussbericht der Regierungsfraktionen zur Arbeit des Untersuchungsausschusses zur „Berater-Affäre“ werden keine juristischen oder direkten politischen Vorwürfe gegen Ursula von der Leyen formuliert. Der heutigen EU-Kommissionspräsidentin könne man kein Fehlverhalten beim Abschluss von Beraterverträgen für das Verteidigungsministerium in Höhe von 154 Millionen Euro anlasten. Zwar sei ihr Büro von den entscheidenden Vorgängen stets in Kenntnis gesetzt worden, „die Entscheidungen selbst wurden aber häufig auf unterer Ebene der Staatssekretäre getroffen“, heißt es im Bericht.

Im Jahr 2018 hatte der Bundesrechnungshof Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Beratereinsatzes im Ministerium stark angezweifelt. Die Vorwürfe gingen von unkorrekter Auftragsvergabe bis hin zu Vetternwirtschaft. Von der Leyen hatte während ihrer Amtszeit als Verteidigungsministerin eine neue Abteilung „Cyber- und Informationstechnik“ (CIT) geschaffen und dafür externe Berater beauftragt.

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"Von der Schuld befreit", UZ vom 12. Juni 2020



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